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Auswirkungen des Coronavirus: Unterstützung für Unternehmen

Die Bundesregierung möchte entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegentreten. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel soll Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen.

Unterstützung für Unternehmen

Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung im Überblick

(Quelle: bmwi.de)

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen


Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen (PDF, 431 KB) folgende Maßnahmen:

  1. Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen in Osnabrück können Kurzarbeitergeld unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. Das Kurzarbeitergeld kann beantragt werden, wenn zehn Prozent (10%) der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
  2. Liquidität von Unternehmen in Osnabrück soll durch steuerliche Maßnahmen verbessert werden. Stundungen von Steuerzahlungen werden erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Hinweis: Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen soll verzichtet werden.
  3. Die Liquidität von Unternehmen in Osnabrück soll durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt werden. Dazu sollen die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht werden.
  4. Der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz wollen sich auch auf europäischer Ebene für ein koordiniertes Vorgehen einsetzen. Die Bundesregierung unterstützt die Idee der Europäischen Kommission für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.

Welche Förderinstrumente existieren, um Unternehmen in Osnabrück und Umgebung bei Bedarf zu unterstützen?

Finanzhilfen:

Zur Deckung des Liquiditätsbedarfs stehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe ins Osnabrück die etablierten Förderinstrumente zur Verfügung. Im Rahmen des beschlossenen Schutzschilds für Unternehmen werden diese Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang  zu günstigen Krediten zu erleichtern.  

  • Kleine Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen: ERP-Gründerkredit Startgeld
  • Für mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind: ERP-Gründerkredit Universell
  • Für mittelständische Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren bestehen: KfW-Unternehmerkredit, KfW-Kredit für Wachstum

Informationen dazu finden Sie auch auf der Webseite der KfW.

Bürgschaften:

Ihre Hausbank kann bei Bedarf auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Wichtig: Es darf sich nicht um Sanierungsfälle handeln. Osnabrücker Unternehmen, die bis zur Corona-Krise ein tragfähiges Geschäftsmodell hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet.

Die Anfrage für eine Finanzierung kann kostenfrei online über das Finanzierungsportal gestellt werden.

Exportkreditgarantien:

Der Bund übernimmt weiterhin Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) für Exporte in Coronavirus-Risikogebiete. Laut den Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums führt der Coronavirus nicht dazu, dass ein bestehender Deckungsschutz entfällt. Der Ausfall einer Forderung nach Lieferung oder Schäden in der Herstellungsphase wird durch einen Deckungsschutz abgedeckt. Wichtig: Schäden aufgrund des Coronavirus können eventuell einen Fall höherer Gewalt darstellen und damit die Forderung entfallen lassen. Bei einer bestehenden Forderungsdeckung müssen den Mandataren des Bundes von der Euler Hermes AG Liefer- sowie Leistungszeitverschiebungen und selbstverständlich auch Zahlungsverzüge umgehend mitgeteilt werdenAnsprechpartner für weitergehende Fragen ist die Euler Hermes AG in Hamburg: 040 8834 9000.

Häufige Fragen und Antworten (Quelle: bmwi.de)

Mit welchen Folgen für die deutsche Wirtschaft aufgrund der Corona-Krise gerechnet?

Zu den Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft gibt es aktuell keine belastbaren Informationen. Aus aktuellen Umfragedaten des Müncher ifo-Instituts lassen sich noch keine gesamtwirtschaftlichen Effekte ableiten. Produktionsstops dürften mittelfristig Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben.

Welche Maßnahmen greifen für den Fall von Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen?

Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Mehr dazu in unserem Ratgeber