Beamtenrecht Osnabrück

Beamtenrecht Osnabrück

Rechtsanwalt für Beamtenrecht

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht übernimmt Thomas Kreutzfeld die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Beamten in allen Fragen des Beamtenrechts. 

  • Konkurrentenstreitverfahren
  • Versetzung
  • Disziplinarverfahren
  • Besoldung und Versorgung

Das Beamtenrecht

Das Beamtenrecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrecht mit Bezügen zum Staatsrecht. Seit der Föderalismusreform des Jahres 2006 sind die Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern grundlegend neu verteilt. War der Bund bis dahin im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für die Regelung der Besoldung und Versorgung aller Beamten in Bund, Ländern und Kommunen zuständig und konnte darüber hinaus über das Beamtenrechtsrahmengesetz Grundzüge des Dienstrechts, etwa die Gestaltung der Laufbahnen, einheitlich vorgeben, fällt jetzt den Ländern eine stärkere Position zu. Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG gibt dem Bund nur noch die Kompetenz für die Statusrechte und –pflichten der Beamten in Ländern und Kommunen, mit ausdrücklicher Ausnahme des Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrechts.

Thomas Kreutzfeld
 Rechtsanwalt & Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tel: 0541 335170
E-Mail: kreutzfeld@hoecker-partner.de

Regelungen im Beamtenrecht

Die Regelung der bundeseinheitlichen Statusrechte erfolgt – neben dem für alle Dienstherrn geltenden Art. 33 Abs. 5 GG – durch das Beamtenstatusgesetz. 

Das übrige Dienstrecht, ihre Besoldung und Versorgung regeln Bund und Länder jetzt durch eigene Normen. In Niedersachen sind daher besonders das Nds. Beamtengesetz, das Nds. Besoldungsgesetz und das Nds. Beamtenversorgungsgesetz zu beachten. Häufig sind dabei in dem eher formal geprägten Rechtsgebiet zusätzliche Verordnungen und Erlasse, Zuständigkeitsregelungen und Verfahrensregeln zu beachten, die nur der Spezialist kennt.

Tätigkeitsschwerpunkt Beamtenrecht

Wie in den meisten Fällen einer langjährigen Beziehung kann es auch im Laufe des Beamtenlebens Situationen geben, in denen die Beziehung „hakt“. Bei diesen Problemen helfen wir, für die/den einzelne/n Beamtin/-en eine gute Lösung zu finden. So kann es darum gehen, einen Versetzungswunsch durchzusetzen oder aber eine Versetzungsanordnung des Dienstherrn abzuwehren. Häufig sind wir auch im Bereich der Konkurrentenstreitverfahren tätig, um die berechtigten Interessen unserer Mandanten erfolgreich durchzusetzen. 

Regelmäßig vertreten wir Beamte außergerichtlich und gerichtlich auch in Disziplinarverfahren oder in Fällen, in denen eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit droht.

Und manchmal geht es eben auch ums liebe Geld. So unterstützen wir Beamte und Beamtinnen bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Besoldungsansprüche oder bei der Abwehr von Bezügerückforderungen. Häufig haben die von uns erstrittenen Gerichtsentscheidungen nachhaltige Wirkungen erzielt, etwa indem die Beihilfeverordnung angepasst oder Bezügeverordnungen nachgebessert werden mussten.

Sie haben noch offene Fragen?

Tel: 0541 335170

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung