
Fachbereich Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
Im Rechtsgebiet des Allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für zivilrechtliche Belange. Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander.
Zu dem Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrechts gehören zum Beispiel das Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen, Garantien, Rücktritt von Verträgen, Minderung oder Schadensersatzansprüchen.
Des weiteren gestalten für Sie Verträge und vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen. Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei dem Entwurf von individuellen Vertragsgestaltungen sowie dem Entwurf allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Leistungsübersicht Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht im Detail
- Gestaltung von Vertragswerken
- Vertretung in Haftungsfällen
- Gewährleistungsansprüche
- Forderungseinzug
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Kunden- und Lieferantenbedingungen
Ihr Ansprechpartner
Bernward Böker
Sie haben noch offene Fragen?
Tel: 0541 335170
E-Mail: info@hoecker-partner.de
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung