Höcker und Partner Immobilienkaufvertrag Osnabrück

Gründung einer GmbH durch den Notar

Gründung einer GmbH

Eine Gründung einer GmbH als Gesellschaft kann nur durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, wirksam erfolgen. Die notarielle Beratung und Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Tipp: Sie wollen eine GmbH gründen? Für eine einfache und effiziente Bearbeitung Ihres Anliegens, können Sie den Fragebogen zur Gründung einer GmbH einfach ausfüllen und uns zukommen lassen. 

In 3 Schritten eine GmbH gründen:

  • Auf Grundlage des Fragebogens erhalten Sie von Höcker und Partner, Notar in Osnabrück, einen Entwurf des Gesellschaftsvertrages.
  • In einem persönlichen Termin nimmt der Notar nicht nur die eigentliche Beurkundung vor, sondern informiert die Beteiligten auch über alle mit der Gesellschaftsgründung zusammenhängenden Rechtsfragen und entwirft den Gesellschaftsvertrag.
  • Nachdem der Geschäftsführer der gegründeten GmbH ein Geschäftskonto eröffnet und die Stammeinlage eingezahlt und gegenüber den Notar nachgewiesen hat, wir die neu gegründete Gesellschaft vom Notar im Handelsregister angemeldet

 

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Notarkosten

Oft wird der Notar nicht nur mit den gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundungen beauftragt, sondern der Notar soll weitere Dienstleistungen übernehmen. Dazu gehören der Entwurf und die Beurkundung des Beschlusses über die Geschäftsführerbestellung, der Entwurf der von den Geschäftsführern einzureichenden Liste der Gesellschafter, die Abstimmung der gewählten Firmierung mit der Industrie und Handelskammer und die Überwachung der Stammkapitaleinzahlung usw.
Für eine umfassende Betreuung fallen bei einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern und einem regulären Stammkapital folgende Gebühren an:

  • für den Entwurf und die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und des Beschlusses über die Geschäftsführerbestellung eine Gebühr gem. KV Nr. 21100 GNotKG in Höhe von insgesamt 384,00 Euro.
  • für den Entwurf der Gesellschafterliste und die Abstimmung der Firmierung mit der IHK eine Gebühr gem. KV Nr. 22110 GNotKG in Höhe von 96,00 €.
  • für den Entwurf der Handelsregisteranmeldung nebst Beglaubigung der Unterschrift eine Gebühr gem. KV Nr. 24102 GNotKG in Höhe von 62,50 €.
  • für die Übermittlung strukturierter Daten Gebühr gem. KV Nr. 22114 GNotKG in Höhe von 37,50 €.
  • für die Überprüfung der Stammkapitaleinzahlung eine Betreuungsgebühr gem. KV Nr. 22200 GNotKG in Höhe von 62,50 €.
  • Hinzu kommt die Gebühr der Ersteintragung im Handelsregister, in Höhe von 150,00 € entsteht und vom Handelsregister direkt von der Gesellschaft angefordert wird.

 

Unser Tipp: Gründungskosten einer GmbH können unmittelbar dem Stammkapital entnommen werden, soweit die Satzung der Gesellschaft dies so vorsieht. Die Zahlungen können somit gleich steuerlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

 

Startkapital, Haftung, Geschäftsführung – Die 10 wichtigsten Fragen zur GmbH

  1. Wie viele Gründungsmitglieder und Gesellschafter braucht eine GmbH?
    Bereits ein einziger Gesellschafter kann eine GmbH gründen. Ein schriftlicher und notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag ist für die Gründung einer Gesellschaft dennoch zwingend notwendig.
     
  2. Wie ist die Geschäftsführung in der GmbH geregelt?
    Der Geschäftsführer wird durch durch die Gesellschafter bei Gründung im Gesellschaftsvertrag und zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Gesellschaftsbeschluss bestellt. Die Rechte und Pflichten des Geschäftsführer sind im Geschäftsführervertrag geregelt. 

    Wir empfehlen: Lassen Sie sich zum Geschäftsführervertrag von unseren erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten beraten. Zu den Fachanwälten für Arbeitsrecht
     
  3. Wer kontrolliert die Tätigkeit der Geschäftsführung einer GmbH?
    Die Tätigkeit des Geschäftsführers wird von den Gesellschaftern kontrolliert. Gegenüber den Gesellschaftern ist der Geschäftsführer rechenschaftspflichtig. Die Art und Weise kann auch durch gesonderte Regelungen im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Eine jährliche Gesellschafterversammlung ist verpflichtend. Gesellschafterversammlungen können auch häufiger stattfinden, zum beispiel quartalsweise, wenn das durch die Gesellschafter gewollt ist. Ab 500 Mitarbeitern braucht eine GmbH per Gesetz auch einen Aufsichtsrat.
     
  4. Welchen Geschäftszweck hat eine GmbH?
    Der geschäftliche Zweck einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der GmbH, ist in erster Linie der Betrieb eines Handelsgewerbes. Zusätzlich können Sie mit der GmbH aber auch ein gemeinnütziges Unternehmen gründen, in Form einer gGmbH.
     
  5. Was kostet die Gründung einer GmbH und wie lange dauert diese?
    Eine GmbH-Gründung kann bis zu vier Wochen dauern und kostet ca. 500 bis 1000 Euro.
    Zu den Gründungskosten einer GmbH gehören unter anderem:
    - Anwaltskosten bei individueller Satzung
    - Notarkosten
    - Gebühr Amtsgericht für die Eintragung ins Handelsregister
    - Kosten für die Gewerbeanmeldung
     
  6. Was ist bei der Wahl des Firmenname zu beachten?
    Die Firmenbezeichnung können Sie frei wählen. Wichtig ist, dass Sie dem Firmenanem das Kürzel GmbH bzw. den Zusatz Gesellschaft mti beschränkter Haftung" hinzufügen. Beachten Sie bitte, das der Firmenname nicht vergeben sein darf und keine Verwechslungsgefahr mit bereits vorhandenen Firmen besteht.  Der Notar wird Sie diesbezüglich selbverständlich beraten und prüfen ob der Narme eigentragen oder geschützt ist.
     
  7. Wie hoch ist das Mindestkapital einer GmbH?
    Das gesetzliche Mindestkapital bzw. Stammkapital ist 25.000 Euro. Das Mindestkapital muss zur Hälfte einbezahlt sein. 
     
  8. Wer haftet in einer GmbH?
    - Die Haftung vor Eintraung ins Handelsregister: Vor der Eintragung der GmbH ins Handelsregister haften alle Gesellschafter unbegegrenzt. Wir empfehlen Ihnen keine Riskanten Unternehmensentscheidungen während der Gründung.
    - Haftung der Gesellschafter für die Höhe seines Anteils: Ein Geselschafter ist verpflichtet, seinen Geschäftsanteil in voller Höhe einzuzahlen. Konsequenterweise hafte er daher auch für ausstehende Einzahlungen.
    - Haftung der GmbH für Verbindlichkeiten: Für Verbindlichkeiten haftet die GmbH mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen während das Privatvermögen der Gesellschafter in den meisten Fällen unberührt bleibt.
    - Haftung der Geschäftsführer: Der Geschäftsführer haften unbegrenzt inbesondere für Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt oder der Sozialversicherung. Ein Geschäftsführer kann auch gegenüber den Gesellschaftern haften. Dies betrifft Fälle grober Fahrlässigkeit oder schwerwiegende Pflichtverletzungen zum Beispiel im Bereich der Buchführung oder der Insolvenzverschleppung.
     
  9. Wie ist die Gewinnverteilung in der GmbH geregelt?
    Die Regelungen zu der Gewinnverteilung wird über den Gesellschaftsvertrag geregelt. Üblicherweise hat ein Gesellschafter abhängig von der Höhe seines Geschäftsanteils Anspruch auf Gewinne der GmbH. Wie der Gewinn zu verwenden ist, entscheiden Gesellschafter per Beschluss in der Gesellschaftsversammlung. 
     
  10. Wie ist in einer GmbH Fortbestand und Auflösung geregelt?
    Der Fortbestand und die Auflösung einer GmbH sind in der Regel im Gesellschaftsvertrag geregelt. Im Gesellschaftsvertrag sollte festgelegt weden, was passiert, wenn ein oder mehrere Gesellschafter auscheiden. Außerdem sollte der Gesellschaftsvertrag den Verkauf von Geschäftsanteilen regeln. Häufig haben Gesellschafter bei einem Verkauf von Anteilen ein Vorkaufsrecht. Konsequenterweise sollten Sie im Gesellschaftsvertrag auch regeln, was passiert wenn ein Gesellschafter stirbt.
     

Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag

Was steht im Gesellschaftsvertrag?
Der Gesellschaftsvertrag wird auch als Satzung bezeichnet. Da der Gesellschaftsvertrag wichtige Regelungen beinhaltet, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen einen Vertrag aufzusetzen. 

Hinweis: Die Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare von Höcker und Partner beraten Sie zum Gesellschaftsvertrag. Weitere Informationen

Ein Überblick wichtiger Regelungen für einen Gesellschaftsvertrag: 

  • Unternehmensname
  • Sitz des Unternehmens
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Geschäftsjahr des Unternehmens, sollte es vom normalen Jahr abweichen
  • Höhe des Stammkapitals
  • Name und Anzahl der Geschäftsführer sowie Regelung der Vertretungsbefugnisse
  • Regelungen zu zustimmungsbedürftigen Geschäften
  • Regelungen zu Jahresabschluss und Gewinnausschüttung
  • Regelungen zum Anteilsverkauf
  • Regelungen zum Ausscheiden oder eines Gesellschafters
     

Der Geschäftsführervertrag

Der Geschäftsführervertrag regelt Rechte und Pflichten des Geschäftsführers. Ein Überlick:

  • Verhältnis zu Gesellschaftern: Beschlüsse, Geschäftsordnung, Gesellschaftsvertrag
  • Umfang der Vertretungsbefugnis: Ressortzuständigkeiten bei mehreren Geschäftsführern
  • Vergütung: Gehalt, Erfolgsprämien, Dienstwagen
  • Vertragsdauer
  • Regeln zur Kündigung
  • Wettbewerbsverbote
     

Die GmbH als Rechtsform für Gründer

Die GmbH ist jeden geeignet, der die Haftung als Gesellschafter und Unternehmenseigentümer reduzieren möchte. Die Vorteile der GmbH für Gründer bestehen darin, dass Sie Ihre Haftung reduzieren und steuerliche Vorteile durch die Berücksichtigung der Geschäftsführergehälter als Betriebsausgaben genießen. Durch eine Haftungsbegrenzung ist die GmbH natürlich auch für Investoren interessant.

Wussten Sie schon? Im Gründercoaching unterstützen wir Sie in wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Fragen. Hierbei steht der Gründer und sein individueller Bedarf im Vordergrund. Weiter zum Gründercoaching

Ihre Ansprechpartner
Maike Soggiu-Hensiek
Fachanwältin für Mietrecht & Notarin
E-Mail: soggiu-hensiek@hoecker-partner.de
 
Bernward Böker
Rechtsanwalt & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de
Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de
Kontakt
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Tel: 0541 335170

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