Rechtliche Beratung zum Schutz des Privat- und Betriebsvermögens

Höcker und Partner - Rechtsberatung für Privatpersonen

Höcker und Partner sind Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare in Osnabrück. Unsere Rechstanwälte und Notare sind Experten auf Ihren Rechtsgebieten. Unsere Kompetenz: Rechtsberatung für Privatpersonen in Osnabrück

Tel: 0541/335170
E-Mail: info@hoecker-partner.de
Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare stehen Ihnen gerne zur Verfügung

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Rechtliche Beratung von Privatpersonen zu Vermögensfragen

Vermögen von Einzelpersonen oder Familien benötigen rechtliche Rahmenbedingungen. Unsere Kanzleier spezialisierter Rechtsanwälte und Notare  bietet Ihnen professionelle Gestaltungen zum Schutz und zur Weitergabe des Privat- und Betriebsvermögens. Neben unseren Kompetenzen im Gesellschaftsrecht bieten wir unseren Mandanten besondere Expertise im Bereich des Erbrechts- und Immobilienrechts.

Das Leistungsspektrum unserer Kanzlei

  • Vermögensnachfolge: Wir bieten erbrechtliche Gestaltungen durch Testamente, Erbverträge und Pflichtteilsverzichte und begleiten vorweggenommene Erbfolgen durch Schenkungen.
  • Vermögensstrukturierung: Die Gründung und Umwandlung gesellschaftsrechtlicher Strukturen für die professionelle Verwaltung von Immobilien und sonstigem Privatvermögen ist einer unserer Schwerpunkte. Mehr: Gesellschaftsrecht
  • An- und Verkauf von Beteiligungen: Unsere M&A-Experten begleiten Sie umfassend beim An- und Verkauf von Unternehmen bzw. Gesellschaftsanteilen.
  • Unternehmensnachfolge: Gehören zum Familienvermögen auch Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen, gestalten wir gemeinsam mit Ihnen die Nachfolge mit gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Instrumenten.
  • Immobilienrecht: Begleitung von Immobilientransaktionen und die gesellschaftsrechtlichen Strukturierung von Immobilienvermögen

 

Vermögensnachfolge

Wir bieten erbrechtliche Gestaltungen durch Testamente, Erbverträge und Pflichtteilsverzichte und begleiten vorweggenommene Erbfolgen durch Schenkungen

Unternehmensnachfolge

Gehören zum Familienvermögen auch Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen, gestalten wir gemeinsam mit Ihnen die Nachfolge mit gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Instrumenten. Mehr dazu unter Unternehmensnachfolge

Rechtsanwalt und Notar für Erbrecht in Osnabrück

Der Erbfall ist häufig eine große Unbekannte für geschaffenes Vermögen. Ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftsteuer können Werte vernichten. Unsere Rechtsanwälte und Notare beraten Sie bei der Nachlassplanung und vertreten Sie bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft bzw. dem Erbrecht.

Planung und Gestaltung des Nachlasses

Die rechtzeitige Planung der Nachfolge durch letztwillige Verfügungen bietet hinreichenden Vermögensschutz. Unter Umständen ist  eine Schenkung zu Lebzeiten opportun, um den Zugriff von Pflichtteilsberechtigten, Schwiegerkindern oder des Finanzamts auf das Vermögen zu verhindern. Gestalten Sie mit den Notaren Bernward Böker, Maike-Soggiu Hensiek oder Karl-Wilhelm Höcker Ihre Nachfolge mit Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen und Gesellschaftsverträgen.

Erbfall und Erbstreit

Nach Eintritt des Erbfalls beraten und vertreten wir Erben, Miterben in Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte und fungieren als Testamentsvollstrecker. Wir beantragen Erbscheine, führen Erbscheinsverfahren und setzen beim Erbstreit Ansprüche von oder gegen Beteiligte durch. Setzen Sie gerade im Konfliktfall auf einen Rechtsanwalt mit der entsprechenden Erfahrung im Erbrecht. Welche Strategie in Ihrem Fall zum Ziel führt bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen nach eingehender Prüfung und Beratung.

Vorsorgeverfügungen

Umfassende Vorsorge betrifft nicht nur den Todesfall, sondern auch Situationen gesundheitlicher Krisen, vor allem im fortgeschrittenen Alter. Hier ermöglichen Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen die Aufrechterhaltung Ihrer Selbstbestimmung.

Ihre Ansprechpartner

Maike Soggiu-Hensiek
Fachanwältin für Mietrecht & Notarin
E-Mail: soggiu-hensiek@hoecker-partner.de

Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de

Bernward Böker
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de

Ankauf, Verkauf, Finanzierung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien

Immobilien sind ein Hauptbestandteil der privaten Vermögensbildung und des unternehmerischen Erfolges. Egal ob zur eigenen Wohnnutzung, als Betriebsstätte oder Investment. Der Aufbau, Schutz und die profitable Nutzung des Grundvermögens setzt stets die passende Rechtsberatung voraus.

Das Immobilienrecht ist ein interdisziplinärer Bereich. Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht bilden die klassischen Teilgebiete des Immobilienrechts. Aufgrund dieser Bandbreite von Themen und Kompetenzen gibt es auch keinen Fachanwalt für Immobilienrecht. Privatpersonen vertrauen jedoch zunehmend auf wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzleien mit Rechtsanwälten aus verschiedenen Disziplinen. Wir bieten Lösungen auf höchstem rechtlichem Niveau für nahezu jedes Anliegen im Bereich Immobilien und deren Verwaltung und Bewirtschaftung. Wir bieten Fachanwälte, Rechtsanwälte  und Notaren mit jahrelanger Praxiserfahrung in den verschiedenen Immobilienrechtsgebieten.

Grundstückskaufverträge & Immobilienkaufvertrag

Vorbereitung, Gestaltung und Abwicklung von Immobilienkäufen/-verkäufen. Vertretung bei Haftung für Sach- und Rechtsmängel, Beurkundung

Immobilienbezogenes Gesellschaftsrecht

Gestaltung von Joint Ventures und vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaften, Vorbereitung und Abwicklung von Immobilientransaktionen, Immobilienbezogene Projektentwicklung

Vermögensschutz

Gestaltungen zum Schutz des Immobilienvermögens vor dem Zugriff von Gläubigern, Schenkung von Immobilien, erbrechtliche und erbschafteuerliche Beratung von der Gestaltung bis zur Abwicklung des Erbfalls

Gewerbemietrecht & Pachtrecht

Individuelle Beratung in allen Fragen rund um Erwerb, Veräußerung und Nutzung, Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von gewerblichen Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträgen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Mietverträge, Kündigungen, Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Begründung von Wohnungseigentum, Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander