Datenschutzberatung für mittelständische Unternehmen in Osnabrück

Datenschutz nach DSGVO

In Zeiten der Digitalisierung hat das Thema Datenschutz zunehmend höchste Relevanz, auch für Ihr Unternehmen. Wir betrachten Datenschutz nicht als notwendiges Übel, sondern als Chance. Unsere Datenschutzberatung fußt auf der Spezialisierung der BerlinerStrategen auf digitale Geschäftsmodelle und Produkte sowie auf den eigenen unternehmerischen Erfahrungen unseres Teams. In einer Beratung auf Augenhöhe erarbeiten wir mit Ihnen individuell zweckmäßige und aus Ihrer unternehmerischen Perspektive sinnvolle Handlungsempfehlungen. Ihrem Bedarf entsprechend übernehmen wir zudem die Rolle des Externen Datenschutzbeauftragten, damit Sie den Kopf für andere Dinge frei haben. Höcker und Partner bietet Datenschutzberatung für mittelständische Unternehmen in Osnabrück.

Wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Zweck des Datenschutzrechts ist es, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten. Damit begrenzt der Datenschutz den wirtschaftlichen Betätigungsfreiraum  bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Datenschutz ist dabei als Rahmenbedingung von allen Marktteilnehmern gleichermaßen zu beachten.
Ein Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 10 Mitarbeiter regelmäßig über Computer, Tablet oder Smartphone personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten verarbeiten. Es is dabei unerheblich, ob ein Mitarbeiter mit diesen Daten tatsächlich arbeitet. Relevant ist bereits der Zugang zu diesen personenbezogenen Daten.

Leistungen im Überblick

  • Externer Datenschutzbeauftragter
  • Grundlagenworkshop zu unternehmensspezifischen Datenschutz-Themen
  • Individuelle Datenschutzstrategie
  • Datenschutz & Vertragsmanagement

Ihr Ansprechpartner

Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
Tel: 0541 335170
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de

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Der externe Datenschutzbeauftragte

Durch die Möglichkeit eines externen Datenschutzbeauftragten sind Sie im Rahmen der DSGVO bestens aufgestellt. Ein externer Datenschutzbeauftragter garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Mit unserer Unterstützung durch einen externen Datenschutzbeauftragten bieten wir eine nachhaltige Lösung, mit der Sie und ihr Unternehmen stets über Neuerungen informiert sind und die passenden Empfehlungen erhalten. Somit können Sie die Verantwortung abgeben, sind rechtlich abgesichert und können sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.

Die Mitarbeitersensibilisierung im Rahmen der DSGVO

Schulungen im Bereich des Datenschutzes und der Informationssicherheit sind nicht nur für die Verantwortlichen in einem mittelständischen Unternehmen unerlässlich. Durch die technologische Entwicklung sind Unternehmen Herausforderungen ausgesetzt bei denen Sie immer wieder auf Neuerungen reagieren müssen. Die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der gesamten Europäischen Union (EU) eine der größten Veränderungen in der Geschichte des Datenschutzes. Gleichzeitig betrifft diese Änderung Unternehmen aller Art. Damit Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Daten sensibilisiert sind, können Schulungen vor Ort durchgeführt werden. Sprechen Sie uns an!