Familienstiftung - Vermögenssicherung für Familien

Was ist eine Familienstiftung?

Die Familienstiftung ist eine mit Vermögen ausgestattete Institution, die dauerhaft dem Interesse einer Familie dient. Übernehmer von Vermögen wird nicht eine bestimmte Person oder ein Personenkreis, sondern die Stiftung. Der Stifter bringt entweder zu Lebzeiten oder beim Erbfall Privat- und/oder Betriebsvermögen in eine Stiftung ein. Das Vermögen kann Bargeld, Wertpapierdepots, Immobilien oder ein Unternehmen sein.  Die Erträge der Stiftung, also die Kapitalerträge, Mieten oder Unternehmensgewinne werden dann an die begünstigten Familienmitglieder ausgeschüttet.

Gründe und Motive für eine Familienstiftung

  • Langfristiger Zusammenhalt des Vermögens: Die Familienstiftung verhindert, dass das an die Familie fallende Vermögen im Laufe der Zeit - durch Scheidungen etc. - auseinanderfällt.
  • Keine Versilberung des Vermögens: Die Angehörigen halten keine Anteile, die sie verkaufen oder gegen Abfindung kündigen könnten.
  • Schutz vor Gläubigern: Die Familienstiftung ist ein sehr effektives Instrument des Vermögensschutzes, da es den Zugriff von Gläubigern auf das Vermögen bei richtiger Gestaltung verhindert oder erheblich erschwert
  • Ertragsteuerliche Vorteile im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen.

Genehmigung und Stiftungsaufsicht

Wie jede selbständige Stiftung bedarf auch die Familienstiftung der staatlichen Anerkennung durch die jeweilige Landesstiftungsbehörde. Der Stifter möchte gerade bei der Familienstiftung allerdings regelmäßig die Einflussnahme der Stiftungsbehörde auf das Nötigste reduzieren, da diese private und nicht gemeinnützige Zwecke verfolgt. In vielen Bundesländern sind daher Familienstiftungen zumindest teilweise von der Stiftungsaufsicht freigestellt. In anderen Bundesländern unterliegen die Familienstiftungen dagegen der normalen Aufsicht durch die Landesstiftungsbehörden.

So entsteht die Familienstiftung
  • Prüfung der Zweckmäßigkeit einer Familienstiftung und Vergleich mit alternativen Nachfolgegestaltungen wie beispielsweise der Familiengesellschaft oder der Dauertestamentsvollstreckung
  • Rechtliche Prüfung des Sachverhalts und Vorschlag eines Stiftungskonzepts
  • Entwurf der Stiftungssatzung
  • Bestimmung der Stiftungsorgane, insbesondere Stiftungsvorstand und gegebenenfalls den Stiftungsrates
  • Vermögensausstattung der Stiftung, d.h. Einbringung von Vermögen in die Stiftung
  • Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stiftungsbehörde

Die Gründung und Errichtung einer Stiftung

In rechtlicher Hinsicht gilt für die Unternehmensstiftung die allgemeinen stiftungsrechtlichen Vorschriften. Die Stiftungssatzung sollte nicht zu restriktiv sein, damit wirtschaftliche oder personelle Veränderungen nicht zu größeren Problemen für die Stiftung bzw. das Unternehmen werden. Die Übertragung des Unternehmens auf die Stiftung erfolgt entweder im Stiftungsgeschäft  oder kann auch erst nach der Stiftungsgründung erfolgen. Bei der Vermögensausstattung der Stiftung sollte aus steuerlicher Sicht stets die Möglichkeit geprüft werden, Betriebsgrundstücke oder sonstiges betriebliches Vermögen als „Privatvermögen“ in das Eigentum der Stiftung zu führen, und es dann dem Unternehmen zur Nutzung zu überlassen.

Rechtsanwalt und Notar

Familienstiftungen bieten Möglichkeiten, um das Vermögen zu gestalten und zu schützen. Familienstiftungen können die Vermögenssubstanz erhalten und gleichzeitig Familienmitglieder wirtschaftlich versorgen 

Wir setzen gemeinsam mit Ihnen praxiserprobte Stiftungskonzepte um, die das Familienvermögen sichern. Wir sind Ihr Rechtsanwalt in Osnabrück und ihr Notar in Osnabrück

Ihre Ansprechpartner
Maike Soggiu-Hensiek
Fachanwältin für Mietrecht & Notarin
E-Mail: soggiu-hensiek@hoecker-partner.de
 
Bernward Böker
Rechtsanwalt & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de
Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de
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