
Vorsorgedokumente von Höcker und Partner
Die Rechtsanwälte und Notare von Höcker und Partner in Osnabrück sind Ihr Ansprechpartner für die umfassende Vorsorge. Gute Lösungen entstehen im Dialog und im persönlichen Gespräch auf Augenhöhe. Sichern Sie sich durch die persönliche Beratung durch die Notarin Maike Soggiu-Hensiek, Notar Bernward Böker und Notar a.D. Karl-Wilhelm Höcker zuverlässig ab. Wirksam, rechtlich eindeutig und sicher. Professionell vorsorgen mit den Notaren Höcker und Partner Osnabrück.
Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Jede Privatperson in Deutschland hat das Recht, die eigenen individuellen Wünsche und Bedürfnisse im gesundheitlichen Kontext und in allen persönlichen Angelegenheiten verbindlich und eindeutig zu regeln. Zu diesem Zweck hat der deutsche Gesetzgeber eine verschiedene Vorsorgemaßnahmen geschaffen: die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung, das Testament und die Sorgerechtsverfügung.
Hinweis: Für einen umfassenden Schutz für den Ernstfall ist die bedarfsgerechte Verbindung mehrerer Vorsorgedokumente die richtige Wahl. Für eine einfache und effiziente Bearbeitung Ihres Anliegens, können Sie den Fragebogen zur Vollmacht/Patientenverfügung einfach ausfüllen und uns zukommen lassen.
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Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, die regelt, welche medizinischen Maßnahmen der Verfasser im Ernstfall wünscht, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Eine Patientenverfügung richtet sich an behandelnde Ärzte und Pflegekräfte und es wird festgehalten, welche Eingriffe, Behandlungen oder Untersuchungen der Verfasser ablehnt und unter welchen Umständen lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden dürfen oder wann die Aufrechterhaltung der eigenen Lebensfunktion nicht mehr gewünscht ist. Die Patientenverfügung regelt aber nicht, wer im Ernstfall die Behandlungsentscheidungen trifft. Diese Regelung muss im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung fixiert werden.
Die Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber eine Vertrauensperson im Ernstfall, also im Fall einer andauernden Einschränkung, zu vertreten. Die Vorsorgevollmacht tritt dann in Kraft, sobald sichergestellt ist, dass der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Aufgrund der weitreichenden Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten ist es wichtig, dass der Bevollmächtige das Vertrauen des Vollmachtgebers genießt.
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Die Betreuungsverfügung
Durch die Betreuungsverfügung informiert ein Verfasser das zuständige Betreuungsgericht über seine Wünsche, für den Fall, dass die gerichtliche Betreuung als Folge von Krankheit oder Unfall anhaltend notwendig ist und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In der Betreuungsverfügung kann festgehalten werden, welche Präferenzen der Verfasser bei der Wahl seines Betreuers hat. Das Gericht muss diese Präferenzen dann auch berücksichtigen. Eine Betreuungsverfügung dient auch als Absicherung für denn Fall, dass die Vertrauensperson im Rahmen der Vorsorgevollmacht nicht wahrnehmen kann.
Das Testament
In einem Testament werden die persönlichen Vorstellungen für die Zeit nach dem eigenen Tod fest. Es gibt im deutschen Erbrecht eine gesetzliche Erbfolge, aber ein Testament stellt jedoch sicher, dass auch individuelle und persönliche Entscheidungen über den eigenen Nachlass dauerhaft bestand haben.
Tipp: Das gesetzliche Erbrecht ist nicht ganz einfach und führt manchmal zu einigen Überraschungen. Der Notar kann halfen und beraten. Nutzen Sie den Fragebogen für ein Testament und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch noch heute.
Ihre Ansprechpartner
Maike Soggiu-Hensiek
Fachanwältin für Mietrecht & Notarin
E-Mail: soggiu-hensiek@hoecker-partner.de
Bernward Böker
Rechtsanwalt & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de
Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de
Kontakt
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