Grundstücks- und Immobilienrecht Anwalt

Grundstücks- und Immobilienrecht Osnabrück

Kompetente Beratung vom Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Investitionen in Immobilien sind sehr beliebt. Der Markt ist trotz oder gerade wegen der jüngsten Krisen attraktiv, weil die Zinsen für Darlehen zum Erwerb einer Immobilie niedrig sind. Institutionelle Investoren als auch Privatpersonen sind auf dem Immobilienmarkt aktiv, um eine attraktive Geldanlage zu finden oder um den persönlichen Wohntraum zu erfüllen. Für die Beteiligten ist eine kompetente Beratung von einem Rechtsanwalt für Immobilienrecht ein Eckpfeiler für den erfolgreichen Abschluss einer Immobilientransaktion. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer, gleich ob in professionellem oder in privatem Rahmen, ist mit rechtlichen Risiken konfrontiert.

Grundstücksrecht und Immobilienrecht

  • Grundstückserwerb und Verkauf
  • Beteiligung und Vertretung vor, während und nach Vertragsabschlüssen
  • Due Diligence Überprüfungen
  • Behandeln von Kaufpreis- und Gewährleistungsansprüchen
  • Kontrolle von Gewährleistungs- und Verjährungsfristen
  • Prüfung und Klärung nachbarlicher Verhältnisse
  • Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren und Prozessen

Die Risiken bei Immobilientransaktionen

Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen ein besonderes Vorhaben und die Unterzeichnung der Kaufverträge ein seltener Moment. Viele Privatpersonen tätigen eine Investition in eine Immobilie nur ein einziges Mal in Ihrem Leben. Aus diesem Grund sollte man die Risiken, die eine Investition mit sich bringt, nicht vernachlässigen und mit einen Rechtsanwalt und Notar ausführlich besprechen. Keinesfalls sollten Sie die Ausarbeitung der Kaufverträge unreflektiert der anderen Vertragspartei einfach überlassen. Dafür ist die angestrebte Investition zu komplex und ein sich daraus möglicherweise ergebender wirtschaftlicher Schaden zu hoch. Eine professionelle Beratung vom Rechtsanwalt und Notar für Immobilienrecht während der gesamten Abwicklungsphase ist daher unerlässlich.

Der Immobilienkaufvertrag

Insbesondere beim Immobilienkauf über Makler oder von professionellen Bauträgern ist nicht gut beraten, wer sich nur auf die Aussagen des Verkäufers oder Maklers verlässt. Der Notar kann in einem Beurkundungstermin, in dem der gesamte Kaufvertrag verlesen werden muss, nicht alle Rechte und Interessen des Käufers oder eben auch des Verkäufers wahren. Gerade in wirtschaftlicher Hinsicht sind hierfür im wesentlichen Käufer und Verkäufer verantwortlich. Ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht unterstütutz bei allen Fragen rund um den Erwerb der Immobilie.

Höcker und Partner - Rechtsanwälte mit Kompetenz im Immobilienrecht

Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht wird Ihnen im Vorfeld des Erwerbs einer Immobilie umfassend beraten und wichtige Fragen beantworten.

  • Was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn Grundpfandrechte oder Grunddienstbarkeiten zugunsten von Banken oder Dritten an dem ausgewählten Objekt bestehen?
  • Ist das Objekt denkmalgeschützt oder das Grundstück mit Altlasten belastet?
  • Was geschieht, wenn der bisherige Eigentümer noch vor dem Verkauf Mietverträge schließt?
  • Welche Klauseln im Kaufvertrag und in den Anlagen sind nachteilig für den Käufer, welche günstig?

Was wir für Sie tun können

Ob im allgemeinen Grundstücksrecht, Wohnungseigentums- oder Erbbaurecht, ob Beratungsbedarf im Mietrecht: Mit unserer Expertise im Immobilienrecht stehen unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung. 

Unsere Rechtsanwälte unterstützen auch Sie!

  • Rechtliche und steuerliche Begleitung bei Immobilientransaktionen
  • Erstellung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen
  • Umfassende Beratung über Gestaltungsmöglichkeiten bei Belastung eines Grundstücks insbesondere zu Kreditsicherungszwecken
  • Rechtsberatung und rechtliche Vertretung gegenüber Banken im Vorfeld von Finanzierungsverträgen
  • Aktive Begleitung bei Vertragsverhandlungen oder Beratung im Hintergrund
  • Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Immobilientransaktionen
  • Beurkundung von Kaufverträgen

Ihre Ansprechpartner

Maike Soggiu-Hensiek
Fachanwältin für Mietrecht & Notarin
E-Mail: soggiu-hensiek@hoecker-partner.de

 
Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de
Sie haben noch offene Fragen?

Tel: 0541 335170
E-Mail: info@hoecker-partner.de

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung