Ehevertrag - persönlich gut beraten

Anwaltliche Expertise im Bereich Ehevertrag

Der Ehevertrag ist notwendiger Bestandteil für eine verantwortungsvolle Gestaltung der rechtlichen Auswirkungen einer Ehe.  Für den Scheidungsfall schafft ein Ehevertrag klare Verhältnisse und bewahrt das Vermögen vor Zerschlagung. Familienrechtliche Regelungen durch einen Ehevertrag sind somit ein wichtiges Instrument beim Vermögensschutz. Besonderheiten für Eheverträge zum Schutz von Betriebsvermögen und Beteiligungen finden hier: Ehevertrag für Unternehmer

Unsere Beratungsleistungen: 

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Prüfung von Eheverträgen, gutachterliche Stellungnahme zu ehevertraglichen Regelungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Eheverträgen
  • Gestaltung von Partnerschaftsverträgen und Erbverträgen

Gründe für einen Ehevertrag

Das Bild, das der Gesetzgeber vor mehr als 100 Jahren bei der Regelung des Familienrechts hatte, passt nicht mehr auf die heute gelebten Realitäten einer modernen Ehe. Bereits aus diesem Grund sollten Eheleute die wichtigen Regelungen selbst in die Hand nehmen.

  • Ohne Ehevertrag leben Verheiratete im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die im Scheidungsfall erwachsenden Zugewinnausgleichsansprüche sind oft nicht interessengerecht und können zur Zerschlagung von Vermögenswerten führen.
  • Ein Ausgleich wie auf der Vermögensebene findet auch hinsichtlich der während der Ehe erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine gesetzliche Rente oder private Altersvorsorge im Rahmen des Versorgungsausgleichs statt. Wie dies im Einzelnen im Sinne beider Ehegatten erfolgen soll, kann vertraglich geregelt werden.
  • Ein konfliktträchtiges Gebiet für Ehegatten sind die nachehelichen Unterhaltsansprüche die bei Scheidung einem der Ehegatten zustehen, wenn ihm durch die Trennung der soziale Abstieg droht.

Was kann im Ehevertrag geregelt werden?

Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?

Wichtiger Bestandteil eines Vertrags zwischen Eheleuten ist die Vereinbarung des passenden Güterstandes. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann ersetzt werden in eine Gütergemeinschaft, eine Gütertrennung oder aber eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Versorgungsausgleich: Was passiert mit der Altersvorsorge?

Der Versorgungsausgleich hinsichtlich der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge kann grundsätzlich vertraglich ausgeschlossen oder modifiziert werden

Unterhaltsregelung im Falle der Scheidung

Im Unterhaltsrecht lassen sich die Voraussetzungen, die Höhe sowie die Dauer der nachehelichen Unterhaltszahlungen (nach einer Scheidung) regeln. Es gibt verschiedenen Arten des nachehelichen Unterhalts, die geregelt werden können:

  • Betreuungsunterhalt (bei gemeinsamen Kindern)
  • Unterhalt wegen Alters oder Krankheit
  • Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwerbstätigkeit
  • Aufstockungsunterhalt
  • Aus- oder Fortbildungsunterhalt
  • Unterhalt aus Billigkeitserwägungen
  • Vermögensverwaltung
     

Rechtsanwalt und Notar

Ein Ehevertrag kann sowohl vor Eheschließung als auch während der Ehe und sogar noch nach der Trennung geschlossen werden. Wirksam ist er nur, wenn er notariell beurkundet wurde und beide Ehegatten bei der Beurkundung gleichzeitig anwesend sind.

Ihre Ansprechpartner
Maike Soggiu-Hensiek
Fachanwältin für Mietrecht & Notarin
E-Mail: soggiu-hensiek@hoecker-partner.de
 
Bernward Böker
Rechtsanwalt & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de
Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de

Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit eines Ehevertrages

Die im Zivilrecht geltende Vertragsfreiheit wird bei der Gestaltung von Eheverträgen eingeschränkt. Ohne eine sorgfältige Auswahl und Formulierung der Regelungen läuft man Gefahr, dass einzelne Klauseln oder auch der ganze Vertrag unwirksam sind. Eheverträge unterliegen der sogenannten richterlichen Inhaltskontrolle, durch die Vertragsfreiheit eingeschränkt wird. Und auch wenn nicht der gesamte unwirksam ist, können einzelnen Regelungen vom Gericht abgeändert, also angepasst werden.

In einer Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht eine einseitige Lastenverteilung, die unter Ehegatten, die nicht Ausdruck und Ergebnis einer gleichberechtigten Lebenspartnerschaft ist, für unwirksam erklärt.Der Bundesgerichtshof (BGH) spricht von einer evident einseitigen, durch die individuelle Gestaltung der Lebensverhältnisse nicht mehr gerechtfertigten Lastenverteilung.

Strukturelle Unterlegenheit beim Vertragsschluss oder ungleiche Verhandlungsposition oder ein Krasses Ungleichgewicht - Die Prüfung, ob eine unangemessene Benachteiligung vorliegt, durch die Beratung eines Rechtsanwalt und Notar vorgenommen werden.

Sie haben noch offene Fragen?

Tel: 0541/335170

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung