Joint Venture & Allianzen für den Mittelstand Osnabrück

Werte schaffen mit einem Joint Venture und strategischen Allianzen

Joint Venture und strategische Allianzen haben andere Absichten als Verkaufs- und Kaufprozesse. Die Erfolgsfaktoren sind andere, weil die Parteien beabsichtigen gemeinsam Ziele zu erreichen und Wertpotenziale zu realisieren. Neben den betriebswirtschaftlichen Faktoren kommen Governance, Kontroll- und Gestaltungsrechte hinzu. Hier ist die richtige rechtliche Beratung wichtig. 

Welche Fragen müssen Sie sich stellen?

  • Wie kann ich Chancen und Risiken aus der Partnerschaft sachgerecht bewerten?
  • Wie ist die Partnerschaft vertraglich bestmöglich aufgestellt?
  • Wie kann ich die Partnerschaft erfolgreich steuern?
  • Welche Organe und Strukturen sind notwendig?
  • Welche Hürden setzt der Gesetzgeber?
  • Wie kann ich die Partnerschaft wieder beenden, wenn sie die Erwartungen nicht erfüllt?
  • Wie können Marken- oder Patenrechte geschützt werden?

Als Ihr Berater zeigen wir basierend auf Ihren Zielen Handlungsoptionen auf und prüfen, ob ein Joint Venture der beste Weg ist, Ihre Ziele zu erreichen. Höcker und Partner berät ist die Unternehmensberatung bei Joint Venture & Allianzen für den Mittelstand Osnabrück.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir beraten Sie

  • bei der Festlegung von gesellschaftsrechtlicher Strukturen
  • zu Governancestrukturen
  • beim Aufsetzen einer Satzung
  • zu möglichen Ausstiegsstrategien
  • bei Neufassung von Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen
  • bei Neubesetzung von Gesellschaftsorganen
  • bei der Erarbeitung von Kontroll- und Managementstrukturen
  • der Vertragsgestaltung
  • während des Verhandlungsprozesses

Ihr Ansprechpartner

Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
Tel: 0541 335170
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de

Jetzt Erstgespräch vereinbaren

Was sind Motive für ein Joint Venture?

Ein Hauptmotiv für ein Joint Venture für mittelständische Unternehmen ist die Aufteilung des unternehmerischen Risikos. Die Risiken und Gefahren werden auf mindestens zwei Partner verteilt. Durch ein Zusammenschluss werden Kompetenzen gebündelt und Verantwortung aufgeteilt. In den meisten Fällen profitieren beide Partner nicht nur im Joint Venture selbst sondern auch in Ihrem Kernunternehmen von dem Zusammenschluss. Die Nutzung lokaler Marktkenntnisse eines Partnerunternehmens und die bessere Ausnutzung von Ressourcen sind weitere häufige Gründe für ein Joint Venture. Mittelständische Unternehmen bilden ein Joint Venture mit Ziel Synergieeffekte zur erzielen. Dabei sollen diie Stärken des eigenen Unternehmens mit den Stärken eines anderen Unternehmens kombiniert werden und damit durch den Zusammenschluss Wettbewerbsvorteile entstehen.

Equity Joint Venture und Contractual Joint Venture

Wenn sich zwei oder mehr Unternehmen durch eine Kapitalbeteiligung zu einem Equity Joint Venture zusammenschließen, handelt es sich um ein rechtlich selbstständiges Unternehmen. Die Kapitalbeteiligung muss nicht gleich hoch sein. Ist die Kapitalbeteiligung unterschiedlich hoch, hängt die Höhe der Beteiligung auch mit dem Ausmaß der Entscheidungsbefugnisse zusammen.

Merkmale eines Equity Joint Ventures:

  • Ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Wird häufig über eine Laufzeit von mehreren Jahren vereinbart
  • Kann Produkte exportieren und importieren
  • Die Gewinne und Verluste werden zwischen den Partnern aufgeteilt

 

Im Gegensatz zu einem Equity Joint Venture wird bei einem Contractual Joint Venture kein Gemeinschaftsunternehmen gegründet. Die Geschäftspartner schließen stattdessen lediglich Verträge, die Kosten, Risiken und Gewinnverteilungen regeln.

Merkmale eines Contractual Joint Venture:

  • Die Geschäftspartner können Gewinne und Verluste frei verteilen
  • Die vertraglichen Grundlagen lassen sich offener gestalten
  • Stimmrechte können frei verteilt werden
  • Die Geschäftspartner haften nicht zwingend mit ihrer Einlage
  • Die Partner können direkt haftbar gemacht werden