Verkehrsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Osnabrück

Verkehrsrecht in Osnabrück

Rechtsanwalt und Notar Karl-Wilhelm Höcker ist Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Höcker steht für eine gewissenhafte, sachkundige und effiziente Bearbeitung ihrer Belange. Eine verständliche, nachvollziehbare Darstellung der rechtlichen Ausgangslage und daraus abgeleitet der Handlungsmöglichkeiten, sowie ein angemessenes Verhältnis des Aufwands zum Nutzen der ergriffenen Maßnahmen zeichnen meine Arbeit im Interesse meines Mandanten aus. ​

Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht

Das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts umfasst eine Vielzahl von Regelungen und Vorschriften sowohl des öffentlichen Rechts als auch des Strafrechts bzw. Zivilrechts. Das Verkehrsrecht regelt alle rechtlichen Beziehungen zwischen den Teilnehmern am öffentlichen Verkehr. In erster Linie den Straßenverkehr. Der Straßenverkehr in Deutschland wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Dazu gehört das Straßenverkehrsgesetz und die allgemeine Straßenverkehrsordnung. Bei Verstößen gegen eben jene Gesetze oder Verordnungen ist mit Geldbußen oder sogar Haftstrafen zu rechnen.

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in:

  • Verkehrsstrafrecht: Beim Verkehrsstrafrecht steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Rechtsanwalts und damit meiner Tätigkeit die Verteidigung meines Mandanten gegen den Vorwurf, im Straßenverkehr eine Straftat begangen zu haben. Straftaten sind die Trunkenheit im Verkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs, die Unfallflucht, die fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  • Versicherungsrecht: Mit dem Verkehrsstrafrecht verknüpft sind sehr häufig versicherungsvertragliche Probleme, wenn es im Zusammenhang mit der vorgeworfenen Straftat zu einem Verkehrsunfall gekommen ist.
  • Ordnungswidrigkeiten: Hierbei geht es um den Bußgeldkatalog und damit die Ahndung von im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten.
  • Schadensersatz: Beim Schadensersatzrecht geht es um Fragen der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall.

Persönlich gut beraten

Kein Unfall oder Delikt ist wie der andere. Deshalb steht als erste Maßnahme immer die Analyse der verfügbaren Fakten an. Dazu gehört auch ein ausführliches und persönliches Erstgespräch. So zeichnet sich schnell ab, welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen und welche Fragen, zum Beispiel durch Gutachter, zu klären sind. Wenn notwendig, veranlasse ich Akteneinsicht in die Unterlagen der Polizei und Staatsanwaltschaft. Zusätzlich übernehme ich die übernehme die komplette Regulierung für Sie und alle nötige Kommunikation mit den Versicherungen und der Gegenseite. Lassen sich rechtliche Auseinandersetzungen nicht im Vorfeld beilegen oder liegen strafrechtliche Anschuldigungen gegen Sie vor, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, bei welcher ich Ihre Interessen vertrete.

Leistungen im Überblick

  • Beratung und Analyse der Ausgangssituation
  • Prüfen von Bußgeldbescheiden
  • Durchführung von Einsprüchen
  • Schadensregulierung nach Unfall
  • Beauftragung von Gutachten und Werkstattexpertisen
  • Vertretung vor dem Gericht

Ihr Ansprechpartner

Karl-Wilhelm Höcker

Tel: 0541 335170
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de