Rechtsberatung vom Anwalt

Wer ist Höcker und Partner?

Wir sind eine Kanzlei in Osnabrück mit Rechtsanwälten, Fachanwälten und Notaren. Unsere Anwälte sind Experten auf Ihren Rechtsgebieten. Wir sind davon überzeugt: Rechtsberatung kann einfach sein.

Tel: 0541/335170
E-Mail: info@hoecker-partner.de
Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare stehen Ihnen gerne zur Verfügung

Was ist eine Erstberatung?

Die Erstberatung bietet Rechtsratsuchenden die Möglichkeit, eine erste Orientierung in Bezug auf Ihren individuellen Fall zu erhalten. 

Erstberatung durch erfahrene Rechtsanwälte
Ob Kündigung oder Ärger mit der Wohnung – rechtliche Probleme treten im Alltag häufig auf. Nicht immer lassen sich diese unkompliziert lösen. Rechtsanwälte sind dann gefragt, wenn juristische Unterstützung notwendig ist. Leider schrecken immer noch viele vor der Konsultation eines Rechtsanwaltes zurück. Entweder aufgrund der scheinbar zu hohen Kosten oder weil die Sorge besteht, dass der eigene Rechtsfall wenig Aussicht auf Erfolg hat. Höcker und Partner bietet ihnen eine qualifizierte Erstberatung.  Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie ausschließlich eine grobe Orientierung.

Wie läuft eine Erstberatung ab?
In unserer telefonischen Erstberatung nehmen sich die Rechtsanwälte 15-30 Minuten Zeit, um Ihre ersten Fragen zu beantworten. Während des Telefongesprächs fragt unser Rechtsanwalt den zugrundeliegenden Sachverhalt ab. Diesen benötigten wir  zur juristischen Einschätzung Ihrer Situation.

Sie erhalten in diesem ersten Gespräch bereits wichtige Informationen. Zum Beispiel darüber, welche wichtigen Schritte Sie als nächstes einleiten sollten und welcher Handlungsbedarf besteht.

Wie kann ich einen Rechtsanwalt beauftragen?

Bei rechtlichen Konflikten ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes oft ein notwendiger Schritt, um größeren Schaden abzuwenden. Der Rechtsanwalt hilft auch bei der Durchsetzung von Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Rechtliche Konflikte können sich im Verhältnis zu anderen Privatpersonen oder Unternehmen ergeben, aber auch durch ein Verhalten, das gegen geltende Rechtsnormen verstößt. Selbst wenn der Gesetzgeber keinen Anwaltszwang vorsieht, ist die Expertise eines Rechtsanwalts häufig ratsam. Ein Rechtsanwalt kann mit dem notwendigen Fachwissen dazu beitragen, dass der Konflikt zur Zufriedenheit des Mandanten gelöst wird.

Grundsätzlich kann ein Rechtsanwalt mündlich oder schriftlich beauftragt werden. Der Anwaltsvertrag ist dabei an keine bestimmte Form gebunden - es reicht daher aus, dass der Mandant per Telefon den Rechtsanwalt bittet, tätig zu werden und die dafür notwendigen Informationen liefert.

Der Anwaltsvertrag kommt dann zustande, wenn fallbezogene Informationen an den Rechtsanwalt übermittelt werden.

Tipp: Für eine einfache schnelle Bearbeitung Ihrer Anliegen, nutzen Sie unsere digitalen Formulare

Ihr Anwalt in Osnabrück

Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de

Bernward Böker
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de

Ab wann kann ein Anwalt Geld verlangen?

Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, dann sind die Tätigkeiten für den Mandanten mit Anwaltskosten verbunden. Gesetzlich ist nach § 49b BRAO im Rahmen des Anwaltsvertrages das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG) einschlägig. Es enthält die Regelungen zum Honorar inklusive der Kostenhöhe und die Berechnungsgrundlagen, die von Bedeutung sind. Entscheidend ist der Streitwert: Er beeinflusst die Rechtsanwaltskosten.

Tipp: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die entstehenden Kosten. Wir arbeiten mit allen Rechtschutzversicherungen zusammen. Eine Übersicht dazu finden sie unter Rechtschutzversicherungen

Häufig kommt es vor, dass der Anwalt im Rahmen seiner Tätigkeit einen Vorschuss verlangt - dies, obwohl das Verfahren noch gar nicht beendet ist. Hier stellt sich die Frage, ob diese Bezahlung im Voraus überhaupt zulässig ist. Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit ausdrücklich § 9 RVG vor: Demnach kann der Rechtsanwalt von seinem Mandanten einen angemessenen Vorschuss verlangen, der sich nach den entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen richtet. Den Zeitpunkt für den Vorschuss bestimmt der Rechtsanwalt selbst: Er kann ihn gleich mit der Aufnahme seiner anwaltlichen Tätigkeit verlangen, aber auch erst im Lauf der Mandatierung selbst.

Wichtig zu wissen: Höcker und Partner bietet eine telefonische Erstberatung an. Wir empfehlen potenziellen Mandanten immer mit uns in den Kontakt zu treten, damit wir in einem ersten Gespräch den Sachverhalt klären können, bevor es zu einer mandatierung kommt.  

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt beauftragen?

Ob Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, liegt vollkommen in Ihrem persönlichen Ermessen. Anders ist das zu bewerten, wenn es ein rechtliches Problem gibt, das mit der Wahrung von Fristen einhergeht - dann ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes so früh wie möglich empfohlen. Bedenken Sie dabei, dass verstrichene Fristen sich in der Regel negativ auswirken und die Folgen nicht rückgängig gemacht werden können.

Das gilt auch für Vertragsverhandlungen: Ob beruflich oder privat - überschreitet der Vertragswert einen mittleren vierstelligen Betrag, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen.

Da ein Rechtsanwalt auch bei der außergerichtlichen Lösung von Konflikten eine wichtige Rolle spielt, muss seine Expertise nicht zwangsläufig nur im Rahmen einer Gerichtsverhandlung zum Tragen kommen. Ob Mediation oder Schlichtungsverfahren: Ein Rechtsanwalt kann wertvolle Impulse liefern.

Wie geht es nach der Beauftragung des Rechtsanwaltes weiter?

Das Mandat ist erteilt und weitere Schritte mit dem Rechtsanwalt sind besprochen. Im Interesse aller Beteiligten empfehlen wir alle Dokumente und Informationen mit Relevanz mit dem Rechtsanwalt zu teilen. Dazu können gehören:

Auch dieser erste Termin sollte im Interesse aller Beteiligten vorbereitet werden. Dazu zählen nicht nur entsprechende Unterlagen wie zum Beispiel Vertragsdokumente oder Urkunden, sondern auch alle Informationen, die bei der rechtlichen Beurteilung des Falles von Relevanz sein könnten.

Vergütung für die rechtliche Unterstützung klären und gegebenenfalls Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe beantragen oder Ratenzahlung vereinbaren.
Dokumente rund um den Fall vorbereiten und zusammenstellen.

  • Persönliche Daten und gegebenenfalls auch die des rechtlichen Gegenübers
  • Vertragsdokumente oder Urkunden
  • Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Versicherungsunterlagen ebenfalls vorbereiten und mitnehmen
  • Gegebenenfalls Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe klären

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

Sie haben noch offene Fragen?

Tel: 0541 335170

E-Mail: info@hoecker-partner.de

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung