Höcker und Partner Notar Osnabrück

Ihr Notar in Osnabrück

Höcker und Partner - Notar Osnabrück

Mit der Notarin Maike Soggiu-Hensiek, dem Notar Bernward Böker und dem Notar a.D. Karl-Wilhelm Höcker (in Vertretung) runden wir unser Leistungsangebot ab. Ein eingespieltes Team engagierter Notarfachkräfte unterstützt uns bei der sorgfältigen Vorbereitung der Beurkundungen und sorgt für eine rasche und reibungslose Abwicklung. Der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Gewalt übertragen ist, übt seine Tätigkeit unparteiisch aus. Im Bereich des Aufgabengebietes als Notar erstreckt sich unsere Tätigkeit auf alle Rechtsgebiete, in denen die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist.

Notarbereich

  • Gesellschaftsverträge
  • Kapitalerhöhungen
  • Firmenübertragungen
  • Erbrecht
  • Letztwillige Verfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Grundstückskaufverträge

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Ihre Ansprechpartner

Maike Soggiu-Hensiek
Fachanwältin für Mietrecht & Notarin
E-Mail: soggiu-hensiek@hoecker-partner.de
 
Bernward Böker
Rechtsanwalt & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de
Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de

Unsere Kerntätigkeit bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete

Die Osnabrücker Kanzlei Höcker und Partner steht Ihnen im Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht und dem Familienrecht als erfahrener Partner zur Seite. Rechtsanwältin und Notarin Maike Soggiu-Hensiek und Rechtsanwalt und Notar Bernward Böker üben als Träger eines öffentlichen Amtes, welchem staatliche Gewalt übertragen ist, Ihre Tätigkeit unparteiisch aus. Zu den Schwerpunkten Ihrer notariellen Tätigkeit gehören Gesellschaftsrecht (Gründungen, Kapitalerhöhungen, Verkäufe und Übernahmen) und das Erbrecht (Testament, Erbvertrag oder Anträge auf den Erbschein. Ein weiter Aspekt Ihrer Tätigkeit liegt in der Vorbereitung und Beurkundung von immobilienrechtlichen Verträgen. 

Häufige Beurkundungen in der Übersicht:

  • Gründung und Umgestaltung von Kapitalgesellschaften sowie Kapitalerhöhungen
  • Gründung von Gesellschaften zum Erwerb von Immobilien
  • Testament, Erbvertrag und Nachlassverteilung
  • Grundstückskaufverträge
  • Ehevertrag, Partnervertrag und Adoption

Wann brauche ich die Hilfe eines Notars?

Der Notar übt ein öffentliches, staatlich verliehenes Amt aus und ist – anders als ein Rechtsanwalt – unparteilich. Höcker und Partner Notare beurkunden Rechtsgeschäfte jeder Art und wir dürfen außerdem, vom Staat erlaubt, Beglaubigungen vornehmen.

Zuständigkeit

Ein Notar darf seine Tätigkeit nur innerhalb seines Amtsbereiches ausüben. Höcker und Partner sind als Notare in Osnabrück zugelassen. Der Notar Bernward Böker und Notarin Maike Soggiu-Hensiek haben Ihren Amtsbereich in Osnabrück, dürfen jedoch in einem Sachverhalt tätig werden, der außerhalb des Amtsbereichs liegt. Wenn Sie beispielsweise ein Grundstück in Bad Rothenfelde oder Georgsmarienhütte kaufen wollen, müssen Sie hierfür nicht einen Notar vor Ort aufsuchen. Die Notare Höcker und Partner dürfen also für Sie unabhängig davon tätig werden, wo sich der Vertragsgegenstand befindet, aber immer am Standort Osnabrück.

Qualifikation

Ein Notar ist ein fachkundiger und unabhängiger Berater der Beteiligten. Der Notar soll den Willen der Beteiligten erkunden, den Sachverhalt erklären und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts aufklären. Dabei muss ein Notar darauf achten, Irrtümer und Zweifel zu vermeiden und dass unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden. Der Notar ist darauf angewiesen, dass ihm die Beteiligten alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Die Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Beurkundung

Als Notare beurkunden Höcker und Partner ein Rechtsgeschäft, wenn das deutsche Gesetz die notarielle Beurkundung vorschreibt oder die Vertragsparteien die notarielle Beurkundung vereinbaren. Das Gesetz schreibt die notarielle Beurkundung nur für Rechtsgeschäfte vor, die besonders weitreichende persönliche und wirtschaftliche Bedeutung haben.

  • Immobilienrecht: Ankauf oder Verkauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung.
  • Erbrecht: Die notarielle Beurkundung von Erbverträgen oder Testamenten.
  • Familienrecht: Eheverträge oder Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen. Beide Vertragsformen bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung, schon damit ein Beteiligter nicht von dem anderen übervorteilt wird und die ehelichen Lasten gerecht verteilt werden.
  • Gesellschaftsrecht: Die Gründung einer GmbH, einer UG oder Aktiengesellschaft. Der Notar ist verpflichtet, die Gesellschafter über die bei Gründung bestehenden Gefahren zu belehren.

Kosten

Die Notare von Höcker und Partner erheben Gebühren und Auslagen für die Tätigkeit nach dem GNotKG Gesetz. Dieses Gesetz gilt sowohl für Gerichte wie auch Notare. Kostenschuldner ist, wer die Tätigkeit des Notars veranlasst hat, bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften insbesondere jeder Teil, dessen Erklärung beurkundet ist. Die Höhe der Notarkosten, richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert bzw. dem Geschäftswert. Ist der Gegenstandswert ermittelt, kommen einzelne Gebührenansätze zum Tragen. Verbindlichkeiten, die auf dem Gegenstand lasten, werden bei Ermittlung des Geschäftswerts nicht abgezogen; dies gilt auch dann, wenn Gegenstand des Geschäfts ein Nachlass oder eine sonstige Vermögensmasse ist.

Unabhängig, unparteiisch, bürgernah und kompetent

Sie möchten mehr über die Aufgaben, Tätigkeitsfelder und die dienstrechtliche Stellung des Notars erfahren? Einen guten Überblick finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer sowie der Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg.
Unsere Notare sind Mitglieder der Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg.

Sie haben noch offene Fragen?

Tel: 0541 335170

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung