Familienrecht

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Osnabrück

Spezialisten für Familienrecht

Familienrecht ist eine eigene Rechtsdisziplin die Spezialkenntnisse erfordert. Die Gestaltung eines Ehevertrages oder die Interessenwahrnehmung bei einer Scheidung bedarf theoretischer Kenntnisse und insbesondere praktische Erfahrung. Neben den juristischen Fertigkeiten sind wirtschaftliche und steuerliche Kenntnisse von Bedeutung. Als Kanzlei verfolgen wir einen interdisziplinären Beratungsansatz, der es uns ermöglicht unsere Mandanten vollumfänglich zu beraten. Neben den allgemeinen familienrechtlichen Sachverhalten wie Eheverträge, betreuen wir als Kanzlei auch solche Mandate, in denen Betriebsvermögen (das eigene Unternehmen und Beteiligungen) und größere Immobilienvermögen eine große Bedeutung haben. Die Rechtsanwälte unser Kanzlei verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Betreuung Mandanten im Familienrecht. Während des Mandats legen wir großen wert auf eine persönliche Betreuung. Gerade mit Blick auf Konflikte sind wir um einvernehmliche Lösungen bemüht.

Arbeitsbereiche im Familienrecht

Im Bereich des Familienrecht sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen im Zusammenhang mit ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaften. Die anwaltliche Beratung im Familienrecht beginnt bereits mit der Eheschließung und welche gesetzlichen Rechte und Pflichten während einer Ehe bestehen. Zu diesem Zeitpunkt kann ein auf Ihre besonderen Bedürfnisse abgestimmter Ehevertrag zukünftige Auseinandersetzungen über das Vermögen oder den Unterhalt zum Wohle der Ehepartner vermeiden.

Auch Paaren in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist zu empfehlen für das gemeinsame Zusammenleben umfassende Regelungen zu treffen. Das ist insbesondere dann Sinnvoll, wenn beispielsweise gemeinsame Darlehen aufgenommen werde oder bei Miteigentum. Wir empfehlen auch entsprechende Vollmachten zu erteilen, damit der Partner auch zu jederzeit voll handlungsfähig ist.

Kommt es zu eine Trennung oder Ehescheidung sind Konflikte meistens unausweichlich. Die Beratung und Vertretung in den Bereichen Scheidungsrecht, Güterrecht, Unterhaltsrecht oder Sorgerecht durch einen Rechtsanwalt ist unausweichlich.

Unsere Beratung zielt zunächst auf die Vermeidung kostenintensiver, langwieriger und insbesondere für die gemeinsamen Kinder nachteiliger gerichtlicher Verfahren ab. Wenn es notwendig ist, werden wir Ihre Interessen jedoch mit der gebotenen Notwendigkeit auch gerichtlich durchsetzen.

Interdisziplinäre Kompetenz wird darüber hinaus notwendig, wenn einer der Ehegatten Unternehmer ist und Betriebsvermögen zum Vermögen gehört. Hier spielen auch Interessen anderer Familienmitglieder insbesondere bei Unternehmen im Familienbesitz eine wichtige Rolle. Im Vorfeld der Eheschließung sollten daher ehevertragliche Vorkehrungen getroffen werden. So liegt ein besonders Augenmerk auf die Auswirkungen der Eheschließung und Eheverträge für Unternehmer und Gesellschafter sowie Scheidungsvereinbarungen im Ernstfall.

Unser Beratungsschwerpunkt im Familienrecht im Überblick

  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Unterhalt
  • Scheidung und Trennung
  • Güterrecht und Güterstand

Ihre Ansprechpartner

Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 
Maike Soggiu-Hensiek

Rechtsanwältin & Notarin

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E-Mail: info@hoecker-partner.de

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