Das richtige Konzept für die Vermögensnachfolge

Vermögensnachfolge regeln und so vorsorgen

Viele Menschen widmen sich intensiv ihrem Vermögen und verwenden viel Zeit und Kraft darauf, im Laufe der Jahre ein gewisses Vermögen aufzubauen, das ihnen den gewünschten Lebensstandard sichert. Unter dem Vermögen eines Menschen versteht man allerdings nicht nur größere Anlagewerte, sondern dessen gesamtes Hab und Gut. Folglich wird das komplette Eigentum eines Menschen als dessen Vermögen zusammengefasst.  Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge mit einer gut durchdachten Nachlassplanung überaus sinnvoll.  Die Regelung der Vermögensnachfolge ist eine wichtige Vorsorge für den eigenen Erbfall und trägt häufig maßgeblich zur Verhinderung gerichtlicher Auseinandersetzungen unter den Miterben bei.

Rechtlich optimierte Gestaltungen für das Familienvermögen

Wir setzen gemeinsam mit Ihnen und ihrer Familie praxiserprobte Nachfolgekonzepte um, die das Familienvermögen sichern und Streitigkeiten in der Familie vorbeugen.

1. Schritt: Bestandsaufnahme

Im ersten Schritt der Nachlassplanung ermitteln wir die Vermögensstruktur und die rechtliche Zuordnung innerhalb der Familie bei einer groben erb- bzw. schenkungsteuerlichen Bewertung:

  • Immobilien
  • Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
  • Geld- und Wertpapiervermögen
  • Land- und fortstwirtschaftlichen Vermögen
  • Versicherungsansprüche
  • Auslandsvermögen
  • Sonstiges Vermögen
     

2. Schritt: Zieldefinition: 

Im zweiten Schritt ermitteln wir die individuellen Ziele der Nachfolgeplanung. Typisch sind die folgenden Gestaltungsziele:

  • Versorgung des Ehegatten (und der Kinder/Enkelkinder)
  • Gerechte Verteilung und Ausgleich von Vorempfängen
  • Zusammenhalt von Vermögenseinheiten (z.B. Immobilie)
  • Sicherung des Familienfriedens und Ausschaltung von Störfaktoren (z.B. Pflichteilsansprüchen, güterrechtlichen Ansprüchen)
  • Bindung der Erben an die Vorstellungen des Erblassers/Schenkers (z.B. Testamentsvollstreckung)
     

3. Schritt: Gestaltung

Im dritten Schritt ermitteln wir die Gestaltungsvarianten wie die Ziele der Vermögensnachfof umgesetzt werden können. Hierbei kommen in Betracht:

 

Vermögensnachfolge & Erbrecht

  • Vertragsgestaltung zur vorweggenommenen Erbfolge unter Berücksichtigung familiärer Strukturen sowie gesellschaftsrechtlicher Vorgaben
  • Beratung bei der Strukturierung größerer Vermögen unter Berücksichtigung aller erb- und familienrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und stiftungsrechtlichen Aspekte 
  • Erstellung, Änderung und Aufhebung von Testamenten und Erbverträgen unter Berücksichtigung von Auslandsvermögen sowie steuerlichen Auswirkungen im In- und Ausland, auch unter Einbeziehung des „digitalen“ Nachlasses
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen und Beratung/Vertretung von Testamentsvollstreckern bei der Amtsausübung 
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung nach dem Erbfall 

Vermögensnachfolge & Unternehmensnachfolge

  • Analyse der Vermögens- und Unternehmensstruktur 
  • Entwicklung von Konzepten zur Unternehmensnachfolge
  • Entwickelung von Strategien für die nachhaltige Ordnung und Zuordnung des Familienvermögens
  • Zielorientierte Umsetzung unter Beachtung der relevanten steuerlichen sowie erb- und familienrechtliche Aspekte
     

Vermögensnachfolge & Familienrecht

  • Erstellung von Eheverträgen und Vereinbarungen nichtehelicher Partner unter Einbeziehung des Rechtsverhältnisses zu gemeinschaftlichen Kindern, der Vermögensstrukturen und ihrer (güterrechtlichen) Folgen
  • Übertragung von Vermögen an minderjährige Kinder

Ihre Ansprechpartner

Maike Soggiu-Hensiek
Fachanwältin für Mietrecht & Notarin
E-Mail: soggiu-hensiek@hoecker-partner.de

Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de

Bernward Böker
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de

Beratung bei der Unternehmensnachfolge

Eine gelungene Unternehmensnachfolge beginnt zu Lebzeiten. Nur so kann eine reibungslose Fortführung Ihres Unternehmens sichergestellt werden. Die Familie gilt als größte Ressource, kann aber auch eine Schwachstelle in einem Familienunternehmen sein. Eine gelungene Nachfolgeplanung setzt eine professionelle und verantwortungsbewusste Organisation des Unternehmens und der Inhaberfamilie voraus. Familieninterne- und -externe Lösungen sind abzuwägen. Scheidet eine familieninterne Nachfolge aus welchen Gründen auch immer aus, so muss über eine familienexterne Lösung nachgedacht werden. Denkbar sind beispielsweise die Fortführung durch ein externes Management, der Übergang in eine Stiftung oder der Verkauf des Unternehmens.

Familienpool und Familiengesellschaft

Ein Familienpool bietet eine nachhaltige Lösung zum kontrollierten Erhalt des Vermögens. In Deutschland werden Familienpools bzw. Familiengesellschaften regelmäßig in Form einer Personengesellschaft gegründet. Das Familienvermögen wird als Ganzes erhalten. Die Nachfolger sind als Gesellschafter quotal am Vermögen beteiligt und Vermögensgegenstände werden nicht auf einzelne Familienangehörige übertragen. Die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens können Gesellschaftsvertrag bestimmt werden. Dies beugt einer Zersplitterung des Vermögens vor, bei gleichzeitiger Teilhabe der Nachfolger.

Erstellung von Stiftungskonzepten

Stiftungen bieten Möglichkeiten, um das Vermögen zu gestalten und zu schützen. Sie weisen ein hohes Sozialprestige auf und bieten die Möglichkeit, als Stiftungsvorstand, Beirat oder Direktor tätig zu werden und so Einfluss auszuüben. Stiftungen können die Vermögenssubstanz erhalten und gleichzeitig Familienmitglieder wirtschaftlich versorgen (Familienstiftungen). Stiftungen können in Unternehmensstrukturen eingebunden werden.

Immobilien

Bei einer Übertragung von Immobilien im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge sind eine Vielzahl verschiedener Aspekte zu berücksichtigen. In zivilrechtlicher Hinsicht müssen laufende Verträge mit Mietern, Hausverwaltern und Dienstleistern geprüft und organisiert werden. In steuerrechtlicher Hinsicht muss der Wert der Immobilie bzw. des Immobilienunternehmens real eingeschätzt werden. Die Bewertung der Immobilie ist die Grundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. In Ertragsteuerlicher Hinsicht muss insbesondere sichergestellt werden, dass kein Abschreibungspotential verloren geht.

Bei einer Immobilienübertragung im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge kann sich der Vermögensübergeber Gegenleistungen, wie ein Wohnrecht und Nießbrauchsrechte zurückbehalten. So ist es dem beispielsweise möglich, weiterhin die Immobilie zu bewohnen oder Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung zu erzielen.

 

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Tel: 0541 335170

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