Vollmacht und Patientenverfügung

Mit der Betreuungs- und Patientenverfügung rechtzeitig vorsorgen

Ein Verkehrsunfall oder eine plötzliche schwere Krankheit – auf einmal ist man auf die Hilfe Anderer angewiesen. Wichtige Fragen, die Sie sich schon heute stellen sollten: Wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin? Wer regelt Bankangelegenheiten? Wer bestimmt meine Behandlung im Krankheitsfall? Wo soll ich leben, wenn ich in meiner Wohnung oder meinem Haus nicht mehr ausreichend versorgt bin? Schwierige Fragen, mit denen Sie sich rechtzeitig befassen sollten. Doch was ist der nächste Schritt? Sicher haben Sie bereits von einer Vorsorgevollmacht gehört, aber wissen Sie auch was konkret dahinter steckt? Der Notar kann Ihnen helfen und Sie beraten.

Was passiert, wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben?

Wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben und Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können, bestellt das Betreuungsgericht von Amts wegen einen Betreuer. Denn selbst nächste Verwandte und Ehepartner haben nicht automatisch das Recht, stellvertretend zu handeln.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens ermächtigen für Sie zu handeln. Die Person und den Umfang seiner Befugnisse bestimmen Sie selbst. Möglich ist auch eine Aufteilung der Befugnisse zwischen mehreren Personen. Die Vorsorgevollmacht kommt im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vor. Es stammt aus der Rechtspraxis. Im Regelfall berechtigt eine Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten sowohl vermögensrechtliche Angelegenheiten als auch persönliche Angelegenheiten zu regeln.

  • Vermögensrechtliche Angelegenheiten sind zum Beispiel Einzahlungen und Abhebungen von einem Bankkonto oder die Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegeversicherung.
  • Persönliche Angelegenheiten betreffen das Lebensumfeld unmittelbar. Dazu gehört zum Beispiel die Entscheidung über eine Operation oder die Einsicht in eine Krankenakte.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Durch eine Betreuungsverfügung lässt sich das gerichtliche Betreuungsverfahren beeinflussen. Durch die Verfügung können dem Betreuungsgericht ein Betreuer vorgeschlagen und dem Betreuer Vorgaben gemacht werden. Auch hier geht es um persönliche Angelegenheiten wie die Unterbringung in einem Heim oder die Pflege zu Hause.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung oder auch Patiententestament, ist eine Handlungsanweisung an Ärzte. Es kann festgelegt werden, welche Behandlung er wünscht. Die meisten Patientenverfügungen betreffen Behandlungswünsche für das Lebensende. Eine Beratung durch den Notar stellt sicher, dass keine voreiligen Entscheidungen gefällt werden und persönliche Wünsche juristisch Korrekt formuliert werden.

Wen soll ich bevollmächtigen?

Die Erteilung ein Vollmacht setzt das Vertrauen in den Bevollmächtigten voraus. Sie sollten Ihre Vertrauensperson vorher fragen, ob Sie diese Aufgabe übernehmen kann und will. Eine Vollmacht kann auch für mehrere Personen erteilt werden. Dadurch ist auch für den Fall vorgesorgt, dass ein Bevollmächtigter selbst ausfällt.  Der Notar kann Ihnen helfen und Sie vertraulich und unabhängig beraten.

Was spricht für die notarielle Vollmacht?

  • In einigen Fällen - zum Beispiel lebensgefährliche Operationen oder ärztliche Zwangsmaßnahmen - kann der Bevollmächtigte nur einwilligen, wenn dies in der Vollmacht ausdrücklich benannt ist.
  • Für bestimmte Geschäfte ist eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung unumgänglich. Dies betrifft beispielsweise den Verkauf des Grundstücks oder den Abschluss eine Verbraucherkreditvertrages.
  • Nach ausführlichen Besprechungen sorgt der Notar für eine rechtssichere Formulierung.
  • Der Notar erläutert die Bedeutung und Tragweite einer Vollmacht.
  • Die Identität des Vollmachtgebers wird durch den Notar festgestellt und in der Urkunden festgehalten. Kann sich der Vollmachtgeber im Ernstfall nicht mehr äußern, sind Einwände er habe die Vollmacht nicht errichtet, erfolglos.
  • Das Original einer notariell beurkundete Vorsorgevollmacht verbleibt beim Notar. Eine weitere Ausfertigung wird ausgehändigt.
  • Notariell beglaubigte Vollmachten sind in der Praxis allgemein - und gerade auch von Banken - akzeptiert.

Sicher Vorsorgen - am besten beim Notar

Durch eine notarielle Vorsorgevollmacht können Sie dafür sorgen, dass Ihre Vorstellungen umgesetzt werden. Ihr Notar hilft ihnen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Notar Bernward Böker und Notar Karl-Wilhelm Höcker übernehmen die Beratung und Beurkundung in allen Vorgängen bei Vorsorgevollmachten. Dabei beziehen Sie in geeigneten Fällen auch Ihren Arzt oder Ihre Vertrauensperson ein. Ein eingespieltes Team engagierter Notarfachfachkräfte unterstützt bei der sorgfältigen Vorbereitung der Beurkundungen und sorgt für eine rasche und reibungslose Abwicklung.

Ihre Ansprechpartner
Maike Soggiu-Hensiek
Fachanwältin für Mietrecht & Notarin
E-Mail: soggiu-hensiek@hoecker-partner.de
 
Bernward Böker
Rechtsanwalt & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de
Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de
Sie haben noch offene Fragen?

Tel: 0541 335170

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung