Beim Kauf einer Eigentumswohnung gibt es zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. Neben der eigentlichen Wohnung erwerben Sie auch Rechte und Pflichten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ein sorgfältiger Blick in wichtige Dokumente kann unerwartete Überraschungen verhindern.
Was Sie über die Teilungserklärung wissen sollten
Vor dem Erwerb ist es essenziell, die Teilungserklärung und den Aufteilungsplan zu prüfen. Diese Dokumente bieten Informationen zu:
- Ihrem exklusiven Eigentum und Gemeinschaftseigentum
- Sondernutzungsrechten, wie beispielsweise für einen Garten
- Der Aufteilung des Grundstücks in Miteigentumsanteile Es ist wichtig zu wissen, dass Sondernutzungsrechte nicht immer direkt im Grundbuch vermerkt sind.
Stellplatz und Garage: Was Sie beachten sollten
Nicht jeder Stellplatz oder Garage gehört automatisch zur Wohnung. In der Teilungserklärung finden Sie Nummern, die einzelnen Wohnungen und Stellplätzen zugeordnet sind. Stellen Sie sicher, dass diese Nummern mit denen im Grundbuch übereinstimmen. Falls der Stellplatz oder die Garage eine eigene Grundbuchnummer haben und diese nicht im Kaufvertrag erwähnt wird, bleiben sie im Besitz des Verkäufers.
Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft: Ihre Rechte und Pflichten
Als neuer Wohnungseigentümer werden Sie Teil der Gemeinschaft und müssen sich an deren Regeln halten. Die Gemeinschaftsordnung gibt Aufschluss über:
- Ihr Stimmrecht in Versammlungen
- Regelungen zu Sanierungsprojekten
- Die Verteilung von Kosten
- Zustimmungspflichtige Entscheidungen, wie die gewerbliche Nutzung der Wohnung
Vermeiden Sie finanzielle Überraschungen
Als Wohnungseigentümer sind Sie für monatliche Zahlungen wie Hausgeld und Instandhaltungsrücklagen verantwortlich. Informieren Sie sich daher über:
- Offene Zahlungen des Vorbesitzers
- Höhe und Verteilung der Instandhaltungsrücklagen
- Geplante Modernisierungsmaßnahmen, die Zusatzkosten verursachen könnten Manchmal erfordert der Verkauf der Wohnung auch die Zustimmung des Verwalters. Dies sollte frühzeitig vom Notar eingeholt werden.
Im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen.
Bevor Sie handeln oder Entscheidungen treffen, sollten Sie sich professionell durch unsere Notare beraten lassen.