Rechtsanwalt für den Mittelstand in Osnabrück

Höcker und Partner - Rechtsberatung für den Mittelstand

Höcker und Partner sind Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare in Osnabrück. Unsere Rechstanwälte und Notare sind Experten auf Ihren Rechtsgebieten. Unsere Kompetenz: Der Mittelstand in Osnabrück

Tel: 0541/335170
E-Mail: info@hoecker-partner.de
Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare stehen Ihnen gerne zur Verfügung

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Kompetenz für den Mittelstand

Mittelständische Unternehmen sind das Fundament der Wirtschaft in Osnabrück und dem Landkreis Osnabrück. Mit seinen weltweiten Zielmärkten, internationalem Organisationsaufbau, hoher Produkt- und Servicequalität, länderübergreifenden Patenten, einer gesunden Finanzierungsstruktur und hoch qualifizierten Mitarbeitern behauptet er sich erfolgreich im globalen Wettbewerb. Wir beraten den Mittelstand seit mehr als 40 Jahren in den Bereichen Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvensrecht und Wettbewerbsrecht. Darüber hinaus unterstützen unsere Notare bei der Gründung von Unternehmen, Firmenübertragungen, Kapitalerhöhungen und Gesellschaftsverträgen.

Partner für den Mittelstand

Seit der Gründung von Höcker und Partner vor über 40 Jahren gehört die Rechtsberatung mittelständischer Unternehmen zu unseren Schwerpunkten. Als Rechtsanwalt und Notar unterstützen wir mittelständische Unternehmen bei wichtigen Entscheidungen, begleiten Sie bei deren Umsetzung, minimieren mögliche Risiken und eröffnen Chancen. Als mittelständische Rechtsanwaltskanzlei sind wir mit den Besonderheiten des Mittelstandes vertraut. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir um die spezifischen Themen und Anforderungen, die den Mittelstand aus unterschiedlichsten Branchen bewegen. Dank unserer Erfahrung entwickeln wir für mittelständische Unternehmen pragmatische und innovative Lösungswege.

Unternehmen im Mittelstand

Wir kennen die rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen des Unternehmertums und unterstützen unsere mittelständisch geprägte Mandantschaft bei der Verwirklichung geschäftlicher Ziele. Das umfassend qualifizierte Team aus Rechtsanwälten, Fachanwälten und Notaren berät in sämtlichen Bereichen von der Gründung bis zur Nachfolge. Anwaltlicher Rechtsberatung besteht in Unternehmen nicht nur bei einschneidenden Maßnahmen wie Umstrukturierungen oder Transaktionen, sondern auch im Tagesgeschäft. Wir beraten Personalabteilungen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und übernehmen die Gestaltung bzw. Prüfung von Verträgen. Mit fortlaufender Compliance-Beratung sichern wir die Rechtskonformität von Strategien, Strukturen oder Produkten und tragen dazu bei, unternehmerische Risiken maßgeblich zu vermindern. Neben Fachanwälten für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht unterstützen unsere Notare im Gesellschaftsrecht (Gründungen, Kapitalerhöhungen, Verkäufe und Übernahmen) und dem Erbrecht (Testament, Erbvertrag und Nachlassverwaltung). Ein weiter Aspekt unser Rechtsberatung liegt in der Vorbereitung und Beurkundung von immobilienrechtlichen Verträgen.

Ganzheitliche Rechtsberatung durch unsere interdisziplinäre Aufstellung

Fachübergreifendes Denken der Bereiche Recht, Unternehmensberatung und der Tätigkeitsbereich als Notar sind gelebte Praxis in unserer Kanzlei in Osnabrück und eine wesentliche Grundlage des Erfolgs unserer Mandanten. Durch das Zusammenspiel verschiedener Disziplinen entwickeln wir tragfähige Lösungen und vermeiden Reibungsverluste, Kommunikationslücken und Mehrfachkosten. Zu unserem hochqualifizierten Team in Osnabrück gehören Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare. 
Damit profitiert Ihr Unternehmen von der Expertise wie bei einer Großkanzlei und genießt zugleich die Vorteile der persönlichen und individuellen Betreuung durch unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notaren. Diese vertrauensvolle Mandanten-Berater-Bezie- hung ist für uns selbstverständlich und unverzichtbar.

Unsere Beratungsexpertise:

  • Arbeitsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Datenschutz
  • Digitalisierung
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Immobilien
  • Insolvenzrecht
  • M&A
  • Nachfolge- und Nachlassplanung
  • Umstrukturierungen

Gründungen, Wachstum und Innovationen finanzieren

Neben dem umfassenden Finanzierungsangebot von Kreditinstituten und privaten Kapitalgebern können mittelständische Unternehmen für ihre Vorhaben auf vielfältige Förderprogramme des Bundes zurückgreifen. Mit einem vielfältigen Finanzierungsförderangebot unterstützt die Bundesregierung daher kleine und mittlere Unternehmen (KMU) damit sie neue Projekte, Produkte, sowie Prozesse und Dienstleistungen realisieren können. Überblick zu Förderinstrumenten zur Wachstumsfinanzierung

Maßgeschneiderte Förderung für den Mittelstand
  • Mit dem KfW-Unternehmerkredit fördert die KfW Bankengruppe im Auftrag des BMWi mittel- und langfristige Finanzierungen von Vorhaben im In- und Ausland. Das Förderprogramm richtet sich an etablierte kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind. Mehr erfahren.
  • Das ERP-Beteiligungsprogramm wird von der KfW Bankengruppe im Auftrag des ERP-Sondervermögens durchgeführt und fördert kleine und mittlere Unternehmen sowie Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Das Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland mit bis zu 50 Millionen Euro (in Ausnahmefällen bis zu 75 Millionen Euro) Gruppenumsatz im Jahr. . Der Höchstbetrag einer Beteiligung liegt in der Regel bei 1,25 Millionen Euro (in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Millionen Euro) und kann vollständig refinanziert werden. Mehr erfahren.
  • Durch MBG-Beteiligungskapital wird die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis kleiner und mittelgroßer Unternehmen gestärkt.  Dabei ist MBG-Beteiligungskapital ein flexibles, mittelstandsfreundliches Instrument, das für nahezu alle Finanzierungsanlässe geeignet ist. In der Regel engagieren sich die MBGen in Form einer stillen Beteiligung. In geeigneten Fällen werden auch offene Beteiligungen, allerdings immer als Minderheitsbeteiligung, angeboten. Mehr erfahren.
  • Etablierten mittelständischen Unternehmen stehen Bürgschaften des Bundes, der Länder und der von Bund und Ländern unterstützten Bürgschaftsbanken in gleicher Weise wie Gründern zur Verfügung. Mehr erfahren.
  • Das BMWi fördert Unternehmen bei ihren Investitionen in Energieeffizienz. Auf machts-effizient.de erhalten Unternehmen einen Überblick über Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote. Mehr erfahren.
  • Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie marktorientierte technologische Forschungs- und Entwicklungsprojekte der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Mehr erfahren.
  • Das ERP-Innovationsprogramm richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen. Das ERP-Innovationsprogramm wird von der KfW Bankengruppe im Auftrag des ERP-Sondervermögens durchgeführt und dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung. Mehr erfahren.

Ihre Ansprechpartner

Maike Soggiu-Hensiek
Fachanwältin für Mietrecht & Notarin
E-Mail: soggiu-hensiek@hoecker-partner.de

Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de

Bernward Böker
Fachanwalt für Arbeitsrecht & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de

Thomas Kreutzfeld
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
E-Mail: kreutzfeld@hoecker-partner.de

Dr. Christoph Fleddermann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
E-Mail: fleddermann@hoecker-partner.de

Arbeit und Personal

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte verfügen über langjährige Praxis­er­fahrung und beraten und vertreten mittelständische Unternehmen aus unterschied­lichen Branchen, Einrich­tungen der öffent­lichen Hand, sowie Geschäfts­führer, Vorstände und Führungs­kräfte in allen Bereichen des indivi­duellen und kollektiven Arbeits­rechts.

Wir bieten Ihnen im Bereich Arbeitsrecht und Personal folgende Dienst­leis­tungen an:

  • Arbeits­ver­tragsrecht: Vertragsgestaltungen aller Art, Vergütungssysteme, Arbeitszeitregelungen, Beendigung, Befristungsrecht
  • Compliance: Antidiskriminierung, Vertragsmanagement, Antikorruption, Schwarzarbeitsbekämpfung, Hinweisgebersysteme, Beschäftigtendatenschutz, Arbeitsschutz, Mindestlohn
  • Mitbestimmung: Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht, Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren, unternehmerische Mitbestimmung nach MitbestG und DrittelbG
  • Litigation: Prozessvertretungen in der Arbeits-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Tarifrecht: Tarifvertragsverhandlungen, Anwendungsfragen
  • Sonder­formen des Dienst­ver­trags­rechts: Freie Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer, Handelsvertreter, Führungskräftevereinbarungen
     

Ihre Ansprechpartner

 

Compliance

Eine Abschätzung von Risiken und verant­wor­tungs­be­wusstes Handeln - hier setzt Governance, Risk und Compliance (GRC) an: Koordi­nierte Prozesse und eine enge Verkettung der Manage­ment­be­reiche ermöglichen eine genaue Überwachung von Risiken. Unser Verständnis von Governance, Risk und Compliance ist: Synergie­effekte generieren, Sicherheit schaffen und Unternehmen erfolgreich lenken. 

Im Bereich Governance, Risk und Compliance bieten wir Ihnen unter anderem folgende Beratungs­leis­tungen an:

  • Einrichtung von Compliance-Management-Systemen und Risiko-Management-Systemen
  • Organhaf­tungsrecht: Beratung im Bereich der Organhaftung (Vorstands- und Geschäftsführerhaftung im Innen- und Außenverhältnis, Haftung von Aufsichtsorganen)
  • Aufsichts­rats­be­ratung: Beratungs- und Prüfungsleistungen für Aufsichtsratsmitglieder insbesondere im Zusammenhang mit deren Pflichten, Aufsichtratsschulungen
     

Corporate

Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Praxis­er­fahrung bei der Beratung und Vertretung mittelständischer  Unternehmen aus unterschied­lichen Branchen und in allen Bereichen des Gesell­schafts­rechts.

Im Bereich Gesell­schaftsrecht bieten wir Ihnen unter anderem folgende Beratungs­leis­tungen an:

  • Gründung von Gesell­schaften, Gesell­schaf­ter­ver­ein­ba­rungen
  • Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsleitern bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere die Begleitung von Gesellschafterversammlungen/Beschlussfassungen, die Änderung/Neufassung gesellschaftsvertraglicher Regelungen/Geschäftsordnungen, Durchführung von Kapitalerhöhungen/sonstiger Kapitalmaßnahmen Liquidation von Gesellschaften
  • Begleitung von Umwandlungsvorhaben, insbesondere Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel
  • Gestaltung und Umsetzung von Unternehmensverträgen (Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Betriebspachtverträge, Betriebsüberlassungsverträge)
     

Ihre Ansprechpartner

 

Datenschutz

Digita­li­sierung und zunehmende Vernetzung eröffnen Unternehmen bislang ungeahnte Möglich­keiten zur Erfassung und kommer­zieller Nutzbar­machung von personen­be­zogenen Daten. Unsere Rechtsanwälte sind erfahren auf dem Gebiet des Datenschutzes und kennen die Heraus­for­de­rungen, die das Datenschutzrecht heute an Unternehmen stellt

Im Bereich Datenschutz bieten wir Ihnen unter anderem folgende Beratungs­leis­tungen an:

  • Externer Datenschutzbeauftragter
  • Grundlagenworkshop zu unternehmensspezifischen Datenschutz-Themen
  • Individuelle Datenschutzstrategie
  • Datenschutz & Vertragsmanagement
  • Datenschutz­rechtliche Optimierung des Internet­auf­trittes
  • Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen und Dienstanweisungen mit datenschutzrechtlicher Bedeutung
     

Handelsrecht

Die sich stetig wandelnde Rechts- und Verord­nungslage erzeugt permanenten Anpassungs­bedarf. Rechts­si­chere Verträge sind Grundlage reibungsloser Handels­be­zie­hungen für mittelständische Unternehmen

Im Bereich Handelsrecht bieten wir Ihnen unter anderem folgende Beratungs­leis­tungen an:

  • Gestaltung handelsrechtlicher 
  • Optimierung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Unterstützung bei der Implementierung von Leasing und anderen Nutzungsmodellen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • Unterstützung beim Vertragsmanagement
  • Beratung und Vertretung in allen Belangen des Handelsrechts
  • Handelsvertreterrecht
     

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Immobilienrecht & Gewerb­liches Mietrecht

Wir beraten und begleiten mittelständische Unternehmen  bei Immobi­li­en­trans­ak­tionen, Projekt­ent­wick­lungen, der Ver- und Anmietung von Gewerbe­miet­flächen und bei allen Fragen der Immobi­li­en­be­wirt­schaftung

Im Bereich Immobi­li­enrecht bieten wir Ihnen u. a. folgende Beratungs­leis­tungen an:

  • Beratung und Begleitung von Immobilientransaktionen
  • Grundstückserwerb und Verkauf
  • Due Diligence Überprüfungen
  • Immobilienbezogenes Gesellschaftsrecht
  • Gewerbliches Miet- und Pachtrecht: Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von gewerblichen Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträge
     

Unternehmenskauf- und verkauf

Unsere Rechts­anwälte stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite und beraten und unterstützen Sie in allen rechtlichen Aspekten und Fragestel­lungen im Zusammenhang mit Unterneh­mens­trans­ak­tionen/Mergers & Acquisitions

Im Bereich Transak­ti­ons­be­ratung/Mergers & Acquisitions bieten wir Ihnen unter anderem folgende Beratungs­leis­tungen an:

  • Begleitung des gesamten Transak­ti­ons­pro­zesses auf Käufer- oder Verkäu­ferseite
  • Gestaltung und Verhandlung vorbereitender Vereinbarungen (insbesondere „Term Sheet“/„Letter of Intent“) und Vertraulichkeitsvereinbarungen („Non Disclosure Agreement")
  • Gestaltung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen und Begleitung des Abschlusses („Signing“) und des Vollzugs („Closing“) solcher Verträge
  • Durchführung von Sorgfalts- bzw. Unternehmensprüfungen („Legal Due Diligence“) bezüglich sämtlicher relevanten Rechtsgebiete – von Gesellschaftsrecht über Grundstücks-, Arbeits- und Vertragsrechtt und dem Bereich des öffentlichen Rechts
  • Entwicklung der in rechtlicher Hinsicht optimalen Struktur für ein Transaktionsvorhaben bis hin zur Festlegung der Rechtsform der Erwerbsgesellschaft und deren Gründung sowie deren optimale Einbindung in eine vorhandene oder aufzubauende Konzernstruktur
     

Vermögens- und Unterneh­mens­nachfolge

Wir bieten rechts­sichere Lösungen, um das Famili­en­vermögen in seinem Bestand zu erhalten und den Fortbestand des Unternehmens aufgrund der Übertragung nicht zu gefährden.

Im Bereich der Vermögens- und Unterneh­mens­nachfolge bieten wir Ihnen unter anderem folgende Beratungs­leis­tungen an:

  • Rechtliche Strukturierung Ihres Vermögens
  • Entwicklung der optimalen Gestaltung für die Übertragung
  • Umstrukturierung von Unternehmensvermögen
  • Gestaltung der erforderlichen Verträge (insbesondere Schenkungsverträge, Gesellschaftsverträge, Umwandlungsverträge)
  • Erstellung von Testamenten
  • Gründung von Familienstiftungen, Mitarbeiterstiftungen und gemeinnützigen Stiftungen
  • Vorweggenommene Vermögensnachfolge (Schenkungen)