Rechtsanwälte Osnabrück

Rechtsanwalt und Notar in Osnabrück

Wir helfen bei Ihren Rechtsfragen

Als Anwaltskanzlei betreuen wir Mittelständler, Freiberufler und Privatpersonen. Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare sind in Osnabrück und Umgebung  in Ihrem Interesse tätig. Sie haben das Rechtsanliegen, wir den richtigen Anwalt.

Höcker und Partner - Ihre Rechtsanwälte für Osnabrück und Umgebung

Höcker und Partner sind Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Rechtsberatung. Unser Fokus liegt in der Beratung von kleinen bis mittelständischen Unternehmen sowie Privatpersonen. Als ihr Rechtsanwalt oder Notar sind wir Ihr Partner und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowie die Gestaltung von Verträgen jeglicher Form. Der Fokus der Kanzlei liegt in der Rechtsberatung sowie die Tätigkeit als Notar.

Rechtsgebiete

  • Notar
  • Arbeitsrecht
  • Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
  • Beamtenrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wettbewerb- und Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt in Osnabrück

Unser Angebot der übergreifenden Beratung und Betreuung auch komplexer Angelegenheiten durch ein Team spezialisierter Rechtsanwälte und Notare wurde durch Mandanten und Publikationen in Presse und Internet über unseren Standort Osnabrück hinaus bekannt. Derzeit stehen ihnen in Osnabrück Fachanwälte für Mietrecht, Arbeitsrecht, Beamtenrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht zur Verfügung. Die Kanzlei Höcker und Partner ist seit Jahren in Osnabrück als Anwaltskanzlei mit erfahrenen Rechtsanwälten, Fachanwälten und Notaren beheimatet. Jeder Rechtsanwalt unserer Osnabrücker Kanzlei berät private und gewerbliche Mandanten in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten.

Unsere Philosophie

Seit der Gründung von Höcker und Partner bieten wir hoch qualifizierte Rechtsberatung und Notar für Privatpersonen und Unternehmen. Die Partner, Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare bieten lösungsorientierte Beratung im Interesse des Mandanten. 
Diese drei Kundenprinzipien leiten die Art und Weise wie wir für unsere Mandanten arbeiten und einen unverwechselbaren Service bieten.

  • Wir arbeiten immer und ausschließlich im Interesse des Mandanten
  • Lösungsorientiert immer mit dem gemeinsamen Ziel vor Augen
  • Persönliche Betreuung durch Beratung durch die Partner, Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare in allen Phasen eines Mandats

Für den Mandanten

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte von Höcker und Partner beraten und vertreten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln, um Mandanten zu Ihrem Recht zu verhelfen. Im Rahmen eines Mandats klären wir über die Rechtslage, die Erfolgschancen und die Möglichkeiten auf. Es ist unser Anliegen und unsere Verpflichtung zugleich, unsere Mandanten als Partner Ihres Vertrauens und zu betreuen. Wir behandeln die Anliegen unserer Mandanten, als seien es unsere eigenen.

Lösungsorientiert und zielgerichtet

Wir wenden unser Wissen auf die Bedürfnisse unserer Mandanten an, um gemeinsam Herausforderungen zu meistern. Wir arbeiten agil, erfinderisch und engagiert, um unsere Kunden auch durch komplexe Sachverhalten zu navigieren. Wir suchen nach Ansätzen, die vielleicht nicht offensichtlich sind, um originelle Lösungen zu finden.

Persönliche Betreuung jederzeit und in allen Phasen

Wir stellen unsere Mandanten an die erste Stelle und reagieren stets auf Ihre Bedürfnisse, Prioritäten und Belastungen. Wir verstehen Ihre Sichtweise und zeigen, dass wir Ihre Anliegen genauso ernst nehmen. Wir nehmen uns die Zeit, um die unmittelbaren und langfristigen Probleme unserer Kunden zu verstehen. Wir antizipieren Veränderungen und denken voraus, indem wir Ihre Interessen vorwegnehmen.

Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare in Osnabrück

Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.

E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de

Maike Soggiu-Hensiek
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Mietrecht

E-Mail: soggiu-hensiek@hoecker-partner.de

Thomas Kreutzfeld
Rechtsanwalt

E-Mail: kreutzfeld@hoecker-partner.de


 

Dr. Christoph Fleddermann
Rechtsanwalt

E-Mail: fleddermann@hoecker-partner.de

 

Höcker und Partner Osnbrück

Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare
Marie-Curie-Straße 1
49076 Osnabrück

Fon: +49 541 33517-0
Fax: +49 541 33517-17

Bürozeiten: 
Montag - Freitag
8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Selbstverständlich stehen wir Ihnen darüber hinaus nach Vereinbarung auch an weiteren Terminen zur Verfügung.

Rechtsanwaltkosten

Die Vergütung des Rechtsanwaltes ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das am 1. Juli 2004 die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) abgelöst hat. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis. Daneben ist eine individuelle Gebührenvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant möglich und seit 1. Juli 2006 für die außergerichtliche Tätigkeit sogar die Regel (§ 34 RVG). Auftraggebern, der zum Aufbringen der Anwaltsgebühren finanziell nicht in der Lage ist, haben die Möglichkeit, staatliche Beratungshilfe sowie Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Die Gebühren für Rechtsanwälte richten sich vielfach nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Als Rechtsanwalt können wir Mandanten unter bestimmten Voraussetzungen vereinbaren, dass die Gebühr höher oder niedriger als die gesetzliche Gebühr ist (Vergütungsvereinbarung, § 3a RVG und Gebührenvereinbarung, § 34, § 4 RVG). In Betracht kommen insbesondere die Vereinbarung eines Zeithonorars mit einem bestimmten Stundensatz, die Vereinbarung einer Pauschale oder ein vom Erfolg abhängiges Honorar (§ 4a RVG).

Mit Anwaltskostenrechner können Sie die Rechtsanwaltkosten bei einem Rechtsstreit nach dem dafür geltenden Rechts­anwalts­ver­gütungs­gesetz berechnen. Zur Berechnung der möglichen Kosten können Sie verschiedene Szenarien einer rechtlichen Auseinander­setzung wählen: Wünschen Sie im Vorfeld einer gerichtlichen Auseindersetzung eine außergerichtliche Vertretung durch Ihren Rechtsanwalt? Oder möchten sie direkt vor Gericht mit Hilfe Ihres Rechtsanwalt klagen? Alle Besonderheiten, wie die Anrechnung vorheriger außergerichtlicher Gebühren oder die Anrechnung von Gebühren des Mahnverfahrens, aber auch die Vertretung mehrerer Mandanten werden berücksichtigt. Weiter zum Anwaltskostenrechner

 

Qualifizierte Rechtsberatung durch spezialisierte Anwälte

Tel: 0541 335170

E-Mail: info@hoecker-partner.de

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