Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht Osnabrück

Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Osnabrück

Seit mehr als drei Jahrzehnten berät unsere Kanzlei kleine und mittelständische Unternehmen als Bankkunden, Investoren, Privatanleger, Banken und öffentliche-rechtliche Körperschaften im Bereich des Bankrecht und des Kapitalmarktrecht.

Als maßgebliches Qualitätsmerkmal in der Beratung steht die persönliche Beziehung zu unseren Klienten an erster Stelle. Individuelle und persönliche Betreuung, die Erarbeitung sinnvoller wirtschaftlicher Lösungen auf höchsten juristischen Niveau  sind die Grundlagen unserer Tätigkeit im Bankrecht und im Kapitalmarktrecht.

Unsere Schwerpunkte: 

  • Individualschutz für Kapitalanleger
  • Funktionsschutz des Kapitalmarkts und der Wirtschaft
  • Aktienrecht
  • Wertpapierrecht
  • Börsenrecht
  • Darlehen

Weitere Leistungen im Überblick

  • Bankvertragsrecht (allgemeines Bank- und Sparkassenvertragsrecht)
  • Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht oder Kauf und Verkauf von Krediten oder Kreditportfolios
  • Bankaufsichtsrecht, insbesondere Erlaubnisverfahren, Outsourcing-Verträge, Vertriebsrecht, Börsenrecht und Compliance
  • Kapitalmarktrecht, insbesondere Gestaltung von Prospekten, Angebotsunterlagen und Emissionsverfahren
  • Finanzierung, insbesondere Projekt- und Akquisitionsfinanzierung
  • Prozessführung, insbesondere Vertretung verklagter Finanzdienstleister und Abwehr von Forderungen
  • Haftung bei Verletzung von Beratungspflichten
  • Banknahes Insolvenzrecht (z. B. Factoring)

Ihr Ansprechpartner

Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de
 

Rechtsanwalt für Bankrecht

Die Kanzlei Höcker und Partner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen und Problemen aus dem Bereich des Bankrechts. Wir beraten und vertreten Mandanten bei einer unberechtigten Kontosperrung als auch bei einer mangelhaften Anlageberatung.
Sowohl für mittelständische Unternehmen als auch für Privatpersonen ist ein reibungsloses Funktionieren des Zahlungsverkehrs unumgänglich. Kommt es bei Ihren Konto zu Schwierigkeiten, führt das schnell zu weiteren Problem wie beispielsweise pünktliche Zahlung der Büro- oder Wohnungsmiete. Höcker und Partner stehen bei allen Fragen und Herausforderungen des Bankgeschäfts als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
Weiterhin umfasst unsere Beratung und gegebenenfalls Vertretung Fälle, in denen Konten oder Darlehen gekündigt werden, den Bereich von unberechtigten Kontoverfügungen sowie die Beratung und Löschung von SCHUFA-Eintragungen.

Welche Themen umfasst das Bankrecht?

  • Geldwäsche: Durch den Anstieg internationaler Zahlungen häufen sich Fälle in den Banken von einem Geldwäscheverdacht ausgehen. Weiterhin ist eine Bank verpflichtet, bei größeren Finanztransaktionen, die sich nicht von selbst erklären, Nachfragen zu stellen. Wir beantworten Ihnen alle Fragen im Zusammenhang mit einer möglichen Geldwäscheproblematik. Dies umfasst auch die Beratung bei einer anstehenden Finanztransaktion.
  • Darlehen: Die Aufnahme eines Darlehens ist für die meisten Verbraucher einen Vorgang von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Gleiches gilt auch bei Unternehmerkrediten für eine Firmengründung oder für betriebsbedingte Investitionen. Kommt es nach einer Darlehensaufnahme zur Kündigung des Darlehens, ist dies in vielen Fällen existenzbedrohend oder hat zumindest Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation. Wir helfen bei der Klärung, ob die Kündigung berechtigt war. Zusätzlich beraten wir Sie bei einer Schuldenregulierung.
  • Beratung bei Finanzierungen: Zeichnen sich Probleme bei einer laufenden Finanzierung ab, ist es ratsam sich beraten zu lassen. Wir beraten Mandanten regelmäßig im Vorfeld geplanter Finanzierungen, bei notwendigen Sanierungen und bei Verbindlichkeiten.
  • Kapitalanlageberatung durch Banken: Anlagenberatung und Anlagevermittlung ist eine wesentliche Tätigkeit von Banken und Sparkassen. Es ist immer weder festzustellen, das die Beratung mangelhaft bis ungenügend ist. Der Gesetzgeber steuert mit Protokollpflichten entgegen, das bedeutet jedoch nicht, dass die Qualität dadurch steigt. Sprechen Sie uns an, wenn Sie denken dass Ihre Kapitalanlageberatung nicht ausreichend gewesen ist.

Die genannten Fälle, in denen Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihnen und Ihr Bank auftreten, müssen im Einzelfall auf die entsprechende Rechtslage geprüft werden. Als fachkundige Ansprechpartner stehen wir Ihnen zur Seite.

Ihre Bank hat Ihr Privat- oder Firmenkonto gekündigt?

Eine Kontokündigung hat unmittelbare Konsequenzen für Ihr Unternehmen oder Sie als Privatperson. Können Rechnungen nicht bezahlt oder keine Abbuchungen getätigt werden, führt dies nicht selten zu Problemen mit Geschäftspartnern oder dem Vermieter. Banken und Sparkassen können relativ frei entscheiden, ob Sie Ihnen ein Konto geben oder nicht. Auch sind die Hürden für eine außerordentliche Kündigung niedrig. Für Privatpersonen hat der mit der Kündigung verbundene SCHUFA-Eintrag zur Folge, dass Sie nur sehr schwer eine neue Bank finden um dort ein neues Konto zu eröffnen. 

Die außerordentliche Kündigung ist im Detail nicht per Gesetz geregelt, sondern definiert sich anhand des Vertrages, der zwischen Bank und Kunde geschlossen wurde. Die Regelungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden.

Häufige Gründe für eine Kündigung sind beispielsweise:

  • Dauerhafte Überziehung des Dispositionskredits
  • Kontopfändung
  • Überschuldung
  • Nutzung des Girokontos für illegale Aktivitäten
  • Unwahre Angaben zu Vermögensverhältnissen
  • sonstige Vertragsverletzungen

Wir betreuen kleine und mittelständische Unternehmen und Privatpersonen und in vielen Fällen lässt sich eine Regelung treffen die für beide Parteien zufriedenstellend ist.

Sie haben ein Problem mit der SCHUFA?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag fällt vielen Verbrauchern erst dann auf, wenn Ihnen ein Vertragsabschluss verwehrt bleibt. Ein positiver Eintrag ist gerade bei der Kontoeröffnung, bei Mietverträgen oder dem Mobilfunkvertrag für Verbraucher Voraussetzung. Bei einem negativen Eintrag ist schnelles handeln erforderlich. Als erste Maßnahme sollten Sie sich eine SCHUFA-Eigenauskunft erteilen lassen, damit Sie wissen um was für einen Eintrag es sich handelt und von wem diese Eintragung veranlasst wurden. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob diese Eintragung zurecht gemacht wurden oder ob mit guten Erfolgsaussichten dagegen vorgegangen werden kann. Hier stehen Ihnen die Rechtsanwälte von Höcker und Partner gerne mit ihrer jahrelangen Erfahrung zur Verfügung. Häufig gelingt es uns, den Veranlasser der SCHUFA-Eintragung zu einer Rücknahme zu veranlassen oder die SCHUFA selbst dazu zu bewegen, die Eintragung zu löschen.

Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht

Das Kapitalanlagerecht umfasst alle Fragestellungen, die sich aus mittel- und langfristigen Kapitalanlagen am Kapitalmarkt ergeben. In vielen Fällen treten Probleme zwischen Anleger und Anlagenvermittler oder Anlagenanbieter auf. Das betrifft Insbesondere Privatanleger welche sich an Ihre Hausbank oder Finanzdienstleister wenden. Auch kleine und mittlere Unternehmen fehlt oftmals das Fachwissen. Deswegen ist im Konfliktfall ein Rechtsanwalt empfehlenswert. Unsere Kanzlei verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Betreuung von Mandanten in Streitfällen die das Kapitalanlagerecht umfassen.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung von Kapitalanlagen
  • Berater- und Vermittlerhaftung
  • Verhandlungen mit Banken und Sparkassen
  • Führen von Prozessen im Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Prüfung von Darlehensverträgen

 

Sie haben noch offene Fragen?

Tel: 0541 335170
E-Mail: info@hoecker-partner.de

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung