Höcker und Partner Ratgeber
Blog

Mil­li­ar­den-Hilfs­pro­gram­me für al­le Un­ter­neh­men

Um wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie für Beschäftigte und Unternehmen gering zu halten, soll die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit Liquidität versorgen.

Mil­li­ar­den-Hilfs­pro­gram­me für al­le Un­ter­neh­men

Bundesministerium der Finanzen beschließt Milliarden-Hilfsporgramm für alle Unternehmen

(Quelle: bundesfinanzministerium.de)

Erste Hilfspaket steht ab sofort für Unternehmen zur Verfügung

Um wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie für Beschäftigte und Unternehmen möglichst gering zu halten, soll die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Unternehmen, Selbständige und Freiberufler schnellstmöglich mit Liquidität versorgen. 

Folgende Kreditprogramme stehen zur Verfügung?

Umsatz bis 2 Milliarden Euro:

Unternehmen aus Osnbrück und dem Landkreis Osnabrück, die nicht mehr als 2 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften, können den KfW-Unternehmerkredit oder ERP-Gründerkredit beantragen. Währen sich der Unternehmerkredit an etablierte Unternehmen richtet, die seid mindestens 5 Jahren bestehen, ist der Gründerkredit für junge Unternehmen die noch keine fünf Jahre bestehen.

Diese Kredite sehen vor, dass damit sogenannten Betriebsmittel finanziert werden. Mit Betriebsmitteln sind laufende Kosten gemeint. Dazu gehört die Miete oder Personalkosten. 

Vortal: Ist Ihr Unternehmen seit mindestens drei Jahren am Markt, kann die KfW 80% des Risikos übernehmen. Für die sogenannten Haftungsfreistellung garantiert der Bund.

Jahresumsatz bis zu 5 Milliarden Euro 

Unternehmen aus Osnabrück, dem Landkreis und dem Umland mit einem Jahresumsatz von bis zu 5 Milliarden Euro können den Kredit für Wachstum in Anspruch nehmen. Der Höchstbetrag liegt bei 1 Million Euro. Auch hier konnen Investienen oder Betriebsmittel finanziert werden, aber der es werden nur 70% des Risikos durch die KfW übernommen. 

Weitere Details hier

So bentragen Unternehmen Kredite

Betroffene Unternehmen, die ein Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen möchten, können entweder die Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner ansprechen. Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen oder Finanvermittler sind die richtigen Ansprechpartner. 

Wichtig: Sie können die Beantragugn nicht direkt bei der KfW vornehmen.

Kredit in 4 einfachen Schritten

  • Ihren Finanzierungspartner finden.
  • Den Kredit beantragen
  • Der Kreditantrag wird geprüft
  • Den Kreditvertrag abschließen und Liquidität sichern

Weitere Maßnahme: Insolvenzantragspflicht soll bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden

Um zu vermeiden, dass Unternehmen wegen der Corona-Epidemie einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können, soll durch eine gesetzliche Regelung für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden.

Wichtig: Voraussetzung für die Aussetzung ist, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.