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Fünf Gründe für ein notarielles Testament

Wer bekommt das Haus, wer das Geld oder den Schmuck? Oder soll ich schon jetzt etwas verschenken? Die Erbschaft zu regeln ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen sollten vorsorgen.

Arbeitsrecht Osnabrück Höcker und Partner

Den eigenen Nachlass regeln ist einer der persönlichsten Entscheidungen, die Sie treffen können. In jungen Jahren erscheint eine Entscheidung über die Bestimmung der Erben als nicht notwendig, da das eigene Ableben in weiter Ferne zu liegen scheint. Gerade in jungen Familien empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments zur Absicherung der Familie für den Fall, das ein Elternteil stirbt. Laut Gesetzt kann das Testament eigenhändig oder bei einem Notar formuliert werden. Das Testament eigenhändig zu verfassen klinkt auf den ersten Blick verlockend, aber es sprechen gute Gründe das Testament mit dem Notar zu errichten. 

Fünf Gründe für ein notarielles Testament: 

1.  Der Notar berät individuell
"Das Erbrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie und bietet eine große Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten", weiß Notarin Maike Soggiu-Hensiek. Bei einem notariellen Testament klären wir in einem persönlichen Gespräch die Bedürfnisse und Wünsche und stellen gleichzeitig die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten vor. "Dass die individuellen Vorstellungen in einem Testament bestmöglich umgesetzt werden, ist uns ein besonderes Anliegen", ergänzt Notar Bernward Böker. 

2. Der Notar berät fachkundig
Die rechtssichere Gestaltung eines Testaments ohne juristische  Fachkenntnisse wird durch zahlreiche Fallstricke im Erbrecht erschwert. "Häufig werden bei der eigenhändigen Errichtung eines Testaments Formulierungen verwendet, die den letzten Willen des Erblassers überhaupt nicht verwirklichen", erläutert Notar a.D. Karl-Wilhelm Höcker. Im deutschen Erbrecht gibt es eine gesetzliche Erbfolge. Mitunter wird im eigenhändigen Testament. so formuliert, dass der andere Ehegatte „Vorerbe“ vor den gemeinsamen Kindern sein soll. Ohne Zustimmung der ihm folgenden Nacherben ist das aber nicht immer so gewollt. Um die Möglichkeiten, die das Erbrecht bietet, bei der Gestaltung des persönlichen Testaments zu nutzen, ist die Beratung durch den Notar empfehlenswert. 

3. Größerer Gestaltungsspielraum
Auf bestimmte Lebenskonzepte, zum Beispiel nicht verheiratete Lebensgefährten oder Patchwork-Familien ist das deutsche Erbrecht noch gar nicht eingestellt. "Wenn nicht verheiratete Lebensgefährten gemeinsam erbrechtliche Regelungen treffen wollen, kann das nur wirksam über einen notariellen Erbvertrag passieren", erläutert Notarin Maike Soggiu-Hensiek. Ein Erbvertrag, den übrigens auch eingetragene Lebenspartner oder Ehegatten abschließen können, erlaubt darüber hinaus weitere Abreden wie Rentenzahlungen oder Pflegeleistungen.

4. Die Kostenvorteile des notariellen Testaments
"Bei einem notariellen Testament fallen einmalig Kosten für den Notar an, aber die Erben brauchen dann in der Regel keinen Erbschein", erklärt Notar Bernward Böker. Häufig liegt das Vermögen des Testierenden zur Zeit der Errichtung des notariellen Testaments unter dem Wert des Nachlasses, welcher nach einem ganzen Erwerbsleben den Nachkommen vermacht wird. 
"Weil sich die Gebühr für das notarielle Testament nach dem Vermögen bei der Beurkundung richtet, und sich die Kosten eines Erbscheins nach dem Wert des Nachlasses im Todesfall richten, ist das notarielle Testament deutlich günstiger als ein Erbschein.", weiß Notar a.D. Karl-Wilhelm Höcker. 

5. Amtliche Registrierung und Verwahrung
Ein notarielles Testament wird nach seiner Beurkundung durch den Notar beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert und im Original in die Verwahrung beim Amtsgericht verbracht. "Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass das Testament aufgefunden und vom Nachlassgericht eröffnet werden kann", so Notar Bernward Böker

Tipp: Man sollte sein Testament nicht ohne notarielle Beratung machen!