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Empfängern der Corona-Soforthilfen drohen Rückzahlungen

Wegen unklarer Förderbedingungen fürchten viele nun hohe Rückforderungen. Ein Grund: Die in Niedersachsen mit der Abwicklung betraute N-Bank hatte während der Antragsfrist, die Ende Mai endete, mehrfach die Förderkriterien geändert.

Rückzahlung Corona-Soforthilfe

Corona-Soforthilfe - Droht die Rückzahlung?

"Wir lassen niemanden allein", versprach Wirtschaftsminister Peter Altmaier am 23. März mit Finanzminister Olaf Scholz, als Sie gemeinsam die Corona-Soforthilfe präsentierten. „Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit“, ergänzte Scholz. „Es muss also nichts zurückgezahlt werden.“

Empfänger von Corona-Soforthilfen sollten sich auf Rückzahlungen einstellen

Das Versprechen der beiden Minister könnte sich jedoch als brüchig erweisen. Simulationsrechnungen verschiedener Experten haben ergeben, dass fast 90% der Antragsteller einen Teil oder die komplette Fördersumme zurückzahlen müssen. Ein Grund: Die in Niedersachsen verantwortliche N-Bank hat während der Antragsfrist, die Ende Mai endete, mehrfach die Förderkriterien geändert. "Einige sprachlichen Ungenauigkeiten haben es für Unternehmer nicht einfacher gemacht zu erkennen, ob sie überhaupt die Kriterien erfüllen, so Rechtsanwalt Karl-Wilhelm Höcker.  

Über 90.000 bewilligte Anträge in Niedersachsen

Gesamtvoulmen genehmitger Anträge: 750 Mio. €

Insgesamt haben Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer mit bis zu zehn Beschäftigten die Soforthilfe in Niedersachsen dankbar angenommen. Über 90.000 Anträge wurden bewilligt und ingesamt 750 Mio. € ausgezahlt.  Die Corona-Soforthilfe ist nur zur Deckung betrieblicher Kosten gedacht. Dazu zählen die Betriebsmiete, der Strom oder das Telefon. Nicht dazu gehören Personalkosten, Abschreibungen oder private Lebenshaltungskosten.  "Personalkosten, die ja zwangsläufig anfallen, wenn etwa ein Friseur nach dem Lockdown öffnete, dürfen nicht als Ausgaben berücksichtigt werden", sagt Rechtsanwalt Karl-Wilhelm Höcker. "Unternehmen, die die Soforthilfe dafür verwendet haben stehen unter Umständen schlechter da Unternehmen in der Kurzarbeit", so Höcker weiter. 

Wann erfolgt die Auszahlung ungerechtfertigt?

Die NBank in Niedersachsen schreibt dazu:

Die Billigkeitsleistung wird grundsätzlich für die im Antrag unter Ziffer 3.1 genannten 3 Monate gewährt. Sofern Sie im Antrag angegeben haben, dass Sie für den Antragszeitraum einen Miet- oder Pachtnachlass von mindestens 20% erhalten, wird die Billigkeitsleistung für zwei weitere Monate, insgesamt 5 Monate gewährt. Der Antrag wird insoweit zum Bestandteil des Bescheides erklärt. Die Leistung dient der Regulierung fortlaufender erwerbsmäßiger Verbindlichkeiten (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten). Sie ist für Zwecke des Unternehmens einzusetzen und kann im Falle unrichtiger Angaben oder einer nachträglich festgestellten Überkompensation zurückgefordert werden. 

Auch Unternehmen, die die Soforthilfe korrekt eingesetzt haben, müssen möglicherweise etwa zurückzahlen. Das liegt daran, dass man die Soforthilfe nur behalten darf, wenn man in einer coronabedingten Existenzkrise war. War das Geld nicht für die Überwindung von Liquiditätsengpässen nötig, etwa weil  die Einbrüche nicht so dramatisch waren, muss man mit Rückforderungen rechnen. 3500 Firmen haben Corona-Soforthilfe in Niedersachsen bereits zurückgezahlt

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