Höcker und Partner Ratgeber
Blog

Corona-Dokumentation: Betriebsprüfung für 2020 vorbereiten

Betriebsprüfung 2020: Corona ist eine gesellschaftliche und unternehmerische Herausforderung. Bereiten Sie sich vor nach dem Prinzip Ursache - Maßnahme - Finanzielle Auswirkungen vor.

Betriebsprüfung 2020

Betriebsprüfung 2020 vorbereiten

Alle Ereignisse im Geschäftsjahr 2020 sind stark durch die COVID-19 Pandemie, dessen Ausbreitung sowie verordnete Maßnahmen zur Eindämmung aber auch der Abfederung wirtschaftlicher Folgen dominiert. Dies hat Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben, beeinflusst Umsätze, erhöht Kosten und schmälert die Gewinne der vieler Unternehmen.  Laut PwC hat die Zahl der Umsatzsteuerprüfungen zugenommen. Im Jahr 2015 gaben 42% der befragten Unternehmen an, Gegenstand einer solchen Prüfung gewesen zu sein. 2018 waren es bereits 72% der Umfrageteilnehmer.

Bereiten Sie sich auf eine Betriebsprüfung vor

Alles ist anders im Corona-Jahr 2020. Im Rahmen einer künftigen Betriebsprüfung sollten Sie weniger auf das Verständnis bzw. Kulanz hoffen, sondern argumentativ vorbereitet sein.Verschiedene betriebliche Besonderheiten sind  für 2020 relevant:

  • Bezug von Kurzarbeit
  • Bezug von Überbrückungshilfen
  • Steuerstundungen
  • Lockdown
  • Sperrstunden
  • Reisewarnungen und Beherbergungsverbote
  • Arbeitsschutzmaßnahmen
     

Es gibt allgemeine Anhaltspunkte, die darüber Auskunft geben, ob und wann ein Unternehmen möglicherweise Gegenstand einer Betriebsprüfung wird. Regelmäßig im Laufe eines Geschäftsjahres gilt dies für Großbetriebe. Als Großbetriebe sind Unternehmen definiert, deren Umsatz oder steuerlicher Gewinn bestimmte Grenzen überschreiten. Als Richtwerte gelten:

  • Handelsbetriebe: Umsätze über 8,6 Mio. EUR oder ein steuerlicher Gewinn von mehr als 335.000 EUR
  • Herstellungsbetriebe: Umsätze über 5,2 Mio. EUR oder ein steuerlicher Gewinn von mehr als 300.000 EUR
  • andere Leistungsbetriebe: Umsätze über 6,7 Mio. Euro oder ein steuerlicher Gewinn von mehr als 400.000 Euro
     

Unangekündigt kommen die Prüfer im Fall von, Lohnsteuernachschau, Umsatzsteuernachschau sowie
Kassennachschau.

Checkliste für die Betriebsprüfung 2020

5-Punkte-Checkliste: Ursache-Maßnahme-Finanzielle Auswirkungen
  • Was sind für Sie geltende Ursachen und Ereignisse für betriebliche Besonderheiten im Corona-Jahr 2020?
  • Wann traten die Ereignisse ein und wie lange waren Sie davon betroffen?
  • Wie genau sind oder waren Sie von außergewöhnlichen Ereignissen betroffen?
  • Welche Maßnahmen haben Sie als Reaktion auf diese Ereignisse konkret ergriffen?
  • Welche Auswirkungen auf Umsatz, Kosten, Gewinn, Einnahmen und Ausgaben haben sich dadurch ergeben? 
     

Wie dokumentiere Sie Besonderheiten?

Höcker & Partner empfiehlt:

Dokumentieren Sie alles, was für das Verständnis einer steuerlich relevanten Besonderheit wichtig ist. Dazu gehören insbesondere auch Belege und separate Unterlagen, die Sie als Anlage Ihrer Dokumentation beifügen. 

  • Dokumente (z.B. als PDF-Datei)
  • Fotos
  • Screenshots und Downloads 
     

Was sind die häufigsten Gründe für eine Steuernachzahlung?

Die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers  hat in einer Studie zur Praxis der Betriebsprüfungen in Deutschland 4 Hauptgründe identifiziert, die maßgeblich zu einer Steuernachzahlung in den geprüften Unternehmen führten:

  • Unplausible Angaben zu Ausgaben für Bewirtungskosten und Geschenke (73,1 Prozent).
  • Falsche Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen  (70,6 Prozent) 
  • Fehlerhafte Rückstellungen (68,6 Prozent)
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen sind mit 46,7 Prozent aller Fälle ein ebenfalls nicht unerheblicher Nachzahlungsgrund.

Gewinne, Umsätze, Kosten: Corona ist eine gesellschaftliche und unternehmerische Herausforderung. Bereiten Sie sich vor nach dem Prinzip Ursache - Maßnahme - Finanzielle Auswirkungen.

Wir helfen Ihnen gern weiter, wenn Sie hierzu Fragen haben. Jetzt Kontakt aufnehmen