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Abfindung nach Kündigung

Als Abfindung bezeichnet man die Entschädigung für den Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, entschädigt er mit einer Abfindung den Verlust des Arbeitsplatzes und die damit verbundene Verdienstmöglichkeit. Dabei ist zu beachten, das nach geltenden Gesetzen nicht automatisch eine Abfindung bei jeder Kündigung gewährt wird.

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Was ist eine Abfindung nach Kündigung? 

Die Abfindung nach einer Kündigung ist eine einmalig vom Arbeitgeber zu leistenden Entschädigungszahlung. Unter bestimmten Umständen steht diese dem Arbeitnehmer nach dem Verlust des Arbeitsplatzes zu. Eine Abfindung steht jedoch nicht automatisch zu. Es gibt keinen Anspruch auf Abfindung nach Kündigung. Abfindungen können auf unterschiedliche Weise ausgestaltet sein. Die Abfindungshöhe ist eine variable Größe und hängt häufig auch vom Verhandlungsgeschickt des Arbeitnehmers oder dem Wohlwollen des Arbeitgebers ab.

Wann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung nach Kündigung?

Anspruch auf eine Abfindung ergibt sich aus einer arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlage. Ein Anspruch auf Abfindung entsteht demzufolge nicht automatisch mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Das Recht auf eine Abfindung nach Kündigung ergibt sich unter anderem aus dem Aufhebungsvertrag, dem Abwicklungsvertrag, einem Sozialplan oder dem Tarifvertrag oder dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). 

Anspruch auf Abfindung durch den Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag:

Ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Durch einen Aufhebungsvertrag lösen die Vertragsparteien einvernehmlich das Beschäftigungsverhältnis. Die rechtliche Wirkung ist gleich die einer Kündigung. Ein Abwicklungsvertrag ist nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses per se. Stattdessen ist die Kündigung aus anderen Gründen zeitlich vorangestellt. Die Modalitäten beinhalten zum einen die Erklärung des Angestellten, dass er die ausgesprochene Kündigung als wirksam ansieht und daher von der Kündigungsschutzklage absieht. Zum anderen wird dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber eine Ausgleichzahlung für den Arbeitsplatzverlust zugesichert.

Der Sozialplan oder Tarifvereinbarungen:

Die Abfindung nach Kündigung kann in einem Sozialplan oder Tarifvertrag festgelegt sein. Wir dem Arbeitnehmer aufgrund einer Betriebsänderung gemäß §112 des Betriebsverfassungsgesetzes betriebsbedingt gekündigt, kann den Arbeitnehmer eine Abfindung zustehen, sofern diese im Sozialplan vorgesehen ist. Das Arbeitsgericht kann diese anordnen, wenn der Arbeitgeber sich nicht an die feststehenden Vereinbarungen hält. Arbeitnehmer die in einem tarifgebundenen Arbeitsverhältnis stehen, können Ihren Anspruch auf eine festgesetzte Entschädigung rechtlich durchsetzen, sofern entsprechende Regelungen in dem Tarifvertrag getroffen wurden. 

Anspruch auf Abfindung gemäß des Kündigungsschutzgesetzes. 

Nach §1a Kündigungsschutzgesetz besteht die Option einer freiwilligen Abfindungszahlung. Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen, kann er dem Angestellten mit der Kündigung ein Angebot über eine Abfindung unterbreiten. Der Arbeitnehmer hat die Frist zu der Klageeinreichung vor dem Arbeitsgericht verstreichen zu lassen. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung als sozial gerechtfertigt ansieht, und damit als rechtlich legitimiert, muss er dem Arbeitnehmer kein Angebot unterbreiten. Im gleichen Zuge ist der Arbeitnehmer auch nicht verpflichtet, einem Angebot zuzustimmen und die Abfindung nach Kündigung anzunehmen.