
Höcker und Partner - Rechtsanwalt Osnabrück
Höcker und Partner bieten Ihnen Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Rechtsberatung für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen. Als ihr Rechtsanwalt, Notar und Partner erarbeiten wir für Sie ganzheitliche und interdisziplinäre Lösungen und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung sowie Vertragsgestaltung jeglicher Form. Wir sind Ihr Rechtsanwalt in Osnabrück.
Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare
Marie-Curie-Straße 1
49076 Osnabrück
Tel: +49 541 335170
E-Mail: info@hoecker-partner.de
Bitte drucken Sie die Vollmacht aus und senden uns diese nach Unterzeichnung zurück. Wir benötigen ein unterschriebenes Originalexemplar und möchte Sie daher bitten, die Vollmacht per Post zu verschicken.
Anwalt und Fachanwalt für Osnabrück und dem Landkreis Osnabrück
Höcker und Partner Osnabrück ist eine seit mehr als 80 Jahren etablierte Rechtsanwaltskanzlei in Osnabrück. Die fünf Rechtsanwälte Maike Soggiu-Hensiek, Bernward Böker, Dr. Christoph Fleddermann, Thomas Kreutzfeld und Karl-Wilhelm Höcker stehen Ihnen bei der Beratung zu rechtlichen Fragen des privaten oder gewerblichen Rechts und bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Verhandlungen zur Verfügung. Die Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare der Kanzlei in Osnabrück unterstützen unsere Mandanten bei der Lösung von Rechtsproblemen. Wir sind Ansprechpartner für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine oder Kommunen.
Ihre Rechtsanwälte in Osnabrück
- Rechtsanwalt und Notar a.D. mit 40 Jahren Erfahrung: Rechtsanwalt und Notar a.D Karl-Wilhelm Höcker
- Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Notar: Rechtsanwalt und Notar Bernward Böker
- Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Notarin: Rechtsanwältin und Notarin Maike Soggiu-Hensiek
- Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Dr. Christoph Fleddermann
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht: Rechtsanwalt Thomas Kreutzfeld
Bewertungen
"Herr Rechtsanwalt und Notar B. Böker berät uns privat und geschäftlich seit vielen Jahren mit sehr gutem Erfolg. Die Erreichbarkeit ist vorbildlich und bei der Terminplanung wird sehr mandantenorientiert gearbeitet. Weiter so ! Absolut empfehlenswert. Herzlichen Dank an Herrn Böker und sein Team." (Markus Richter)
"Die Kanzlei Höcker und Partner hat die Arbeitsverträge für mehrere Unternehmen aufgesetzt, welche ich im Zuge meiner beruflichen Tätigkeit betreue. Ich bin sehr zufrieden mit der fachlichen Beratung im Allgemeinen und bei speziellen Regelungen im Einzelfall. Herr Höcker ist nahezu jederzeit erreichbar und reagiert meistens schneller als erwartet. " (Anna Fishman)
Im Zuge eines Wohnungskaufes, ist uns Rechtsanwalt und Notar Höcker zur Seite gestanden. Positiv in Erinnerung ist uns sein sehr ruhiger und sachlicher Umgangsstil. (Evelyn Eickriede)

Expertise
Höcker und Partner - Notar Osnabrück
Mit der Notarin Maike Soggiu-Hensiek, mit dem Notar Bernward Böker und dem Notar a.D. Karl-Wilhelm Höcker runden wir unser Leistungsangebot ab. Ein eingespieltes Team engagierter Notarfachfachkräfte unterstützt bei der sorgfältigen Vorbereitung der Beurkundungen und sorgt für eine rasche und reibungslose Abwicklung. Der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Gewalt übertragen ist, übt seine Tätigkeit unparteiisch aus. Im Bereich des Notariats erstreckt sich unsere Tätigkeit auf alle Rechtsgebiete, in denen die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist.
- Erbrecht: Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen
- Gesellschaftsrecht: Unternehmensgründungen, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handelsregister anmeldungen
- Grundstücks- und Immobilienrecht: Imobilienkaufverträge, Grundstücksübertragungen
- Familienrecht: Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Kindschaftsrecht (z.B. Unterhaltsverpflichtungen)
Ihre Notare in Osnabrück
Notarin Maike Soggiu-Hensiek, Notar Bernward Böker und Notar a.D Karl-Wilhelm Höcker, Notare in Osnabrück, stehen Ihnen im Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht und dem Familienrecht als langjährig erfahrene Notare zur Seite. Ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit unser Kanzlei Höcker und Partner, Notar Osnabrück, liegt auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, bei Geschäftsgründungen, Kapitalerhöhungen von Gesellschaften, oder Geschäftsteilabtretungen sowie Firmenverkäufe oder Firmenübernahmen. Notarin Maike Soggiu-Hensiek, Notar Bernward Böker und Notar a.D. Karl-Wilhelm Höcker übernehmen außerdem die Beratung und Beurkundung in allen Vorgängen im Erbrecht. Weiterhin unterstützen wir Sie auch bei General- und Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen.
Ihre Ansprechpartner
Maike Soggiu-Hensiek
Rechtsanwältin & Notarin
E-Mail: soggiu-hensiek@hoecker-partner.de
Bernward Böker
Rechtsanwalt & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de
Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de
Aktuelle Urteile und Neuigkeiten der Kanzlei
- Fristlose Kündigung nach Corona-Selfie. Verfahren endet mit Vergleich: Ein scherzhaft gemeintes Selfie über die Corona-Regeln hat einen Arbeitnehmer aus dem Kreis Osnabrück den Job gekostet. Beide Parteien einigten sich am Mittwoch auf einen Vergleich. Demzufolge verliert der Mann zum 31. August seinen Job und wird bis dahin unter Fortzahlung seines Lohns und Abfeierns seines Resturlaubs freigestellt. Als Abfindung bekommt er einen Monatslohn in Höhe von 2.000 Euro. Mehr erfahren
- BGH-Urteil zu Dieselskandal: VW-Kunden steht im Dieselskandal grundsätzlich Schadenersatz zu. Der BGH bestätigte ein Urteil, mit dem einem Kunden Schadenersatz zugesprochen worden war. Er muss sich aber die Nutzung des Wagens anrechnen lassen. Die offizielle Pressemitteilung
- Bundesfinanzminister Olaf Scholz stellt weitere Hilfen in Aussicht. Die Bundesregierung denke darüber nach, „wie wir bestimmte Firmen und Betriebe zusätzlich direkt fördern können“, sagt Scholz dem Wochenblatt „Die Zeit“. „Wenn also zum Beispiel Miete gezahlt werden muss für Geschäftsräume, die aber wegen des Coronavirus nicht geöffnet werden dürfen, dann wird es nötig sein, dass wir helfen können. Wir diskutieren gerade darüber, wie sich das möglichst unbürokratisch umsetzen lässt.“ Für Selbstständige gebe es bereits eine Grundsicherung, deren Bezugsregeln aber gelockert werden sollten. „Man könnte etwa darauf verzichten, die sonst übliche Vermögensprüfung durchzuführen, damit die Betroffenen abgesichert sind“, sagt Scholz. „Wir schauen uns auch an, was wir für Eltern tun können, die zu Hause bleiben müssen, weil sie ihre Kinder betreuen müssen. Über all diese Fragen denken wir jetzt nach.“
- Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: "Bis zum 30.09.2020 setzen wir die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen aus. Mit diesem Schritt tragen wir dazu bei, die Folgen des Ausbruchs des Coronavirus für die Realwirtschaft abzufedern." Zum offiziellen Pressestatement des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Kurzarbeit wird erleichtert: Arbeitnehmer in Deutschland sollen in der Coronakrise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag im Eilverfahren einstimmig einen Gesetz für erleichtertes Kurzarbeitergeld. Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel. Zur Pressemitteilung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- BGH Urteil zu Mieterhöhungen: Mieter haben kein Widerrufsrecht bei Mieterhöhungen und können die einmal gegebene Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mieterhöhung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht widerrufen. Schriftlich begründete Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete seien vom Anwendungsbereich des Verbraucherwiderrufs bei Fernabsatzverträgen nicht erfasst, begründete der für Wohnraummietverhältnisse zuständige Zivilsenat am Mittwoch in Karlsruhe seine Entscheidung. Ihr Ansprechpartner: Fachanwältin Frau Maike Soggiu-Hensik
- Beamtenrecht: Nds. OVG: Anwendbarkeit des Grundsatzes der „ausschärfenden Betrachtung“ auch, wenn Beurteilungsrichtlinien dies nicht ausdrücklich vorsehen; Beschl. vom 12.09.2018 - 5 ME 104/18. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Kreutzfeld
- Urteil des Nds. OVG: Kein Anspruch eines Dritten auf gewerberechtliches Einschreiten der zuständigen Behörde; Beschl. vom 27.08.2018 – 7 ME 51/18. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Kreutzfeld
- Bundesverwaltungsgericht: Kein Anspruch des Beamten auf Schadenersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß gegen Erkundigungs- und Rügepflicht; Urteil vom 15.06.2018 – 2 C 21.17. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Kreutzfeld
- Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung: Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit – auf einmal ist man auf die Hilfe Anderer angewiesen. Wichtige Fragen, die Sie sich schon heute stellen sollten: Wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin? Mit der Betreuungs- und Patientenverfügung rechtzeitig vorsorgen. Durch eine notarielle Vorsorgevollmacht können Sie dafür sorgen, dass Ihre Vorstellungen umgesetzt werden. Ihr Notar hilft ihnen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Ihr Ansprechpartner: Notar a.D. Karl-Wilhelm Höcker
- BGH-Urteil zu Schönheitsreparaturen : Kein Zwang zur Schönheitsreparatur. Wer eine Wohnung unrenoviert übernommen hat, muss sie auch nach dem Auszug nicht streichen. Dies gilt selbst dann, wenn es versprochen wurde, bestätigt der Bundesgerichtshof in einem Urteil. Ihr Ansprechpartner für Mietrecht: Fachanwältin Frau Maike Soggiu-Hensik
- BAG-Urteil: Umkleidezeit ist als Arbeitszeit zu vergüten. Müssen Beschäftigte im Betrieb eine Dienstkleidung tragen, so ist die Umkleidezeit Arbeitszeit.Die Umkleidezeit gehört zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden selbst Teil der arbeitsvertraglichen geschuldeten „Leistung“ des Arbeitnehmers ist (§ 611 BGB). Ihr Ansprechpartner: Fachanwalt für für Arbeitsrecht Dr. Christoph Fleddermann
- BGH-Urtiel zu Lebensversicherungen: Lebensversicherungen dürfen Kunden weniger auszahlen. Anbieter von Lebensversicherungen kürzen wegen einer Neuregelung häufiger die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Laut Bundesgerichtshof ist die Praxis rechtens. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernward Böker
- BGH-Urteil zu kostenlosen Zahlungsmethoden: In einem am 18. Juli verkündeten Urteil entschieden die Richter, dass „Sofortüberweisung“ in einem Onlineshop nicht die einzige kostenlose Zahlungsweise sein darf. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Karl-Wilhelm Höcker
- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit. Wer auf Abruf kurzfristig zum Arbeiten bereitsteht, kann das als Arbeitszeit geltend machen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Auch deutsche Arbeitnehmer könnten von dem Urteil profitieren. Ihr Ansprechpartner: Dr. Christoph Fleddermann
- Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß.Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und im nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Ihr Ansprechpartner: Fachanwalt für Verwaltungsrecht Thomas Kreutzfeld
- DSGVO und wann brauchen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Ein Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, sofern mindestens 10 Mitarbeiter regelmäßig über Computer, Tablet oder Smartphone personenbezogenen Daten (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Alter, Geburtsdatum, Familienstand etc.) von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten verarbeiten. Ihre Ansprechpartner: Karl-Wilhelm Höcker und Thomas Kreutzfeld
- BGH-Urteil zu Betriebs- und Heizkostenabrechnungen: Bei Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zählt die tatsächliche Wohnfläche. Es gilt für Betriebs- und Heizkostenabrechnungen die tatsächliche Wohnfläche, nicht die im Mietvertrag aufgeführte. Ihr Ansprechpartner für Mietrecht: Fachanwältin Frau Maike Soggiu-Hensik
- Urteil des Bundesgerichtshof: Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung erfordert keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung. Ihr Ansprechpartner für Mietrecht: Fachanwältin Frau Maike Soggiu-Hensik
Rechtsberatung
- Arbeitsrecht Osnabrück
- Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht Osnabrück
- Bank- und Kapitalmarktrecht Osnabrück
- Beamtenrecht
- Erbrecht Osnabrück
- Grundstücks- und Immobilienrecht Osnabrück
- Handels- und Gesellschaftsrecht Osnabrück
- Insolvenzrecht Osnabrück
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht Osnabrück
- Verkehrsrecht Osnabrück
- Wettbewerbs- und Wirtschaftrecht Osnabrück