Grundlagen der Vertragsgestaltung für Unternehmer/innen

Wie wird ein Vertrag geschlossen?

Grundsätzlich können Verträge mündlich und schriftlich geschlossen werden. Ein einigen Fällen, zum Beispiel bei der Gründung einer GmbH nach deutschem Recht oder bei dem Erwerb eines Grundstücks ist die notarielle Beurkundung erforderlich. 

Was muss und was kann ein Vertrag beinhalten?

Ein Vertrag muss die wesentlichen Vertragsbestandteile beinhalten. Bei einem Kaufvertrag sind das zum Beispiel: Kaufgegenstand, Preis, die Vertragsparteien, also Käufer und Verkäufer. Grundsätzlich muss ein Kaufvertrag keine weiteren Regelungen enthalten, allerdings liegt es nahe, dass in bestimmten Verträgen Regelungen über den Rücktritt oder wann die Zahlung zu leisten ist, getroffen werden sollten. Diese Regelungen sind wirtschaftlich Sinnvoll, sind aber nicht zwingend notwendig. Ein Vertrag im wirtschaftlichen Sinne ist erst dann vollständig, wenn beide Parteien diejenigen Inhalte, die wichtig werden können, auch in dem Vertragswerk geregelt haben. In den meisten Fällen schauen die Parteien erst dann wieder in den Vertrag, wenn es Probleme gibt. Auf diese Situation sollten Sie vorbereitet sein. So empfehlen sich beispielsweise Regelungen über die Vertragslaufzeit, Kündigungsmöglichkeiten, Regelungen über die Haftung, Haftungsausschlüsse, Gewährleistungsrechte, Garantien, Regelungen zum anwendbaren Recht oder dem zuständigen Gericht. 

Wie ist das Verhältnis von Vertrag und Gesetz?

In Deutschland gelten gesetzliche Regelungen wie beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder im Handelsgesetzbuch (HGB). Ist im Vertrag nicht anderes vereinbart, gelten die gesetzlichen Regelungen. Dabei gilt zu es zu berücksichtigen, dass nicht alle gesetzlichen Regelugen für den jeden Fall ausreichend sind. Es ist deshalb dringend empfohlen und auch empfohlen, dass alle Interessen Vollständig im Vertragswerk dargestellt werden. Es ist dabei jedoch immer zu fragen, ob von gesetzlichen Regelungen überhaupt abgewichen werden kann. Dies gilt für eine Vielzahl von solchen Regelungen, aber eben nicht für alle. Es ist deshalb sorgfältig zu prüfen, ob eine Abweichung möglich ist.

Wann ist ein Vertrag als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ anzusehen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) stellen einen Vertrag dar, auch wenn sie so nicht bezeichnet sind und die Vertragsparteien dies auch nicht möchten. Ein Vertrag, der in immer gleicher Form mehrfach verwendet werden soll, die Absicht genügt, unterfällt den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Folge der Anwendung der AGB-Bestimmungen ist, dass relativ strenge gesetzliche Vorgaben zu den Vertragsinhalten und zu den Einschränkungen von Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zu beachten sind. Daher sollte man ein besonderes Augenmerk bei der Gestaltung von Verträgen darauf verwenden, ob die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung finden und – wenn möglich – die Anwendung ausschließen. 

Häufige Fehler

Bei der Gestaltung von Verträgen kommt es in der Praxis immer wieder zu Fehlern: 

  1. Sind mehrere Personen beteiligt oder ist eine Vertragspartei eine Gesellschaft, dann kann es schnell kompliziert werden. Gibt es beispielsweise mehrere Käufer und wird im Vertrag aber nur einer genannt, dann ist auch nur dieser zu der Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Dies kann selbstverständlich, wenn beispielsweise aus dem Vertrag weitere Vertragspartner identifizierbar sind, regelt werden, aber ist natürlich mit weiteren Kosten verbunden. Eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ist daher aus unserer Sicht dringend empfohlen.
  2. Häufig werden bei Verträgen Vorlagen übernommen, die nur eingeschränkt auf den tatsächlichen Sachverhalt. Es ist fast schon zur Regel geworden, dass sich Vertragsparteien „Muster“ aus dem Internet laden. Aus unserer Sicht problematisch ist dabei, dass diese Verträge oftmals auf Sachverhalten beruhen, die nicht verallgemeinert werden können. Somit besteht die Gefahr, dass der Vertrag unvollständig ist. 
  3. Mündliche Verträge können nach Deutschen Recht genauso wirksam geschlossen werden, wie schriftliche. Teilweise ist das sogar unerlässlich: Bei dem Kauf einer Zeitschrift würde ein schriftlicher Vertrag den Alltag nur unnötig verkomplizieren. Allerdings ist ein mündlicher Vertrag gerade bei größeren Beträgen oder komplexeren Sachverhalten empfohlen, da in einem schriftlichen Vertrag auch noch Jahre später erkenntlich wird, was die Vertragsparteien geregelt haben. Zudem kann der Vertrag gegebenenfalls im Streitfall als Beweismittel verwendet werden.

Vertrags-Check

Wir bieten einen speziellen Vertrags-Check für privatpersonen und Unternehmen an.  In einer Bestandsaufnahme stellen wir die wichtigsten Urkunden und Verträge zusammen und prüfen diese in rechtlicher Hinsicht. 
Wesentliche Inhalte des Vertrags-Checks sind: 

  • Welche Verträge sind vorhanden?
  • Sind die Verträge formal und inhaltlich wirksam?
  • Entsprechen die Verträge noch den aktuellen familiären, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnissen?
  • Darstellung der Konsequenzen bestimmter Szenarien (Tod, Scheidung, Streit)
  • Wurden die Verträge ordnungsgemäß durchgeführt?
  • Sind die Verträge aufeinander abgestimmt?
  • Wie sind die Laufzeiten? Welche Kündigungsfristen gibt es?

Für Unternehmen: 

  • Gesellschaftsverträge
  • Satzung
  • Geschäftsführerverträge
  • Arbeitsverträge
  • Pensionszusagen
  • Darlehensverträge
  • Nachfolgeregelungen
  • Kooperationsverträge
  • Verträge mit Lieferanten oder Produzenten
  • Mietverträge und Pachtverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Privatpersonen:

  • Testament
  • Ehevertrag bzw. Verträge unter Lebenspartnern
  • Schenkungs- und Übergabeverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Stiftungssatzungen
  • Darlehensverträge
  • Vorsorgevollmachten (Vollmachten für Auslandsvermögen)
  • Bankvollmachten (für In- und Auslandsbanken)
  • Vermögensverwaltungsverträge

Weitere Informationen finden Sie hierzu auch auf unsere Seite Vertrags-Check - Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Ihre Ansprechpartner
Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de

Bernward Böker
Rechtsanwalt & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de
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