Kirchenaustritt beim Notar erklären

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Wir sind eine Kanzlei in Osnabrück mit Rechtsanwälten, Fachanwälten und Notaren. Im Aufgabenbereich als Notar erstreckt sich unsere Tätigkeit auf alle Rechtsgebiete, in denen die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist.

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Kirchenaustritt erklären

Wenn Sie aus einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft öffentlichen Rechts austreten wollen, z.B. aus der römisch-katholischen oder evangelischen Kirche, müssen Sie persönlich eine entsprechende Erklärung abgeben. Ihre Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem Sie die amtsgerichtliche Niederschrift unterzeichnet haben oder Ihre notariell beglaubigte Erklärung beim Amtsgericht eingegangen ist. Die Befreiung von der Kirchensteuer tritt mit dem Ende des Monats ein, in dem die Austrittserklärung beim Amtsgericht eingeht. Das Amtsgericht benachrichtigt die Religionsgemeinschaft von der Abgabe der Erklärung. Rechtsgrundlage für den Kirchenaustritt ist das Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)

Voraussetzungen für den Kirchenaustritt

Sie können Ihren Austritt selbst erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Für Kinder unter 14 Jahren und für Geschäftsunfähige können Sie als Eltern oder gesetzliche Vertreter den Austritt erklären. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen Kinder persönlich mit Ihnen zusammen erscheinen und die Zustimmung zur Austrittserklärung abgeben. Eine Austrittserklärung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.

Ihren Austritt können Sie direkt bei Ihrem Amtsgericht erklären, in dessen Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das Amtsgericht fertigt in diesem Fall eine Niederschrift Ihrer Erklärung an.
Sie können Ihren Austritt auch selbst schriftlich formulieren und Ihre Unterschrift von einem Notar beglaubigen lassen. Diese Urkunde wird der Notar Sie bei Ihrem Amtsgericht einreichen. 

Tipp: Für eine einfache schnelle Bearbeitung Ihrer Anliegen, nutzen Sie unsere digitalen Formulare oder das digitale Kontaktformular.

Erforderliche Unterlagen für den Kirchenaustritt beim Notar

Für den Kirchenaustritt beim Notar sind ein gültiger Personalauswas oder Reisepass mit Meldebescheinigung erforderlich. Die Geburtsurkunden für Ihre Kinder benötigen Sie, wenn Sie den Austritt auch für Ihre Kinder erklären möchten und Ihre Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Was kostet der Kirchenaustritt?

Für die Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar werden Gebühren fällig, die zusätzlich zu den Kirchenaustrittsgebühren zu entrichten sind. Die Verwaltungsgebühr für den Kirchenaustritt in Niedersachsen liegt bei EUR 25,00

Wie geht es nach dem Erklärung beim Notar weiter?

Der Notar wird die Urkunde beim Zuständigen Amtsgericht einreichen. Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist. Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind. Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

 

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