GmbH oder UG? Was bei der Wahl der Rechtsform zu beachten ist

Fragebogen Gründung einer GmbH oder UG

Die Unterschiede zwischen einer GmbH und einer UG (haftungsbeschränkt)

  • Ein wichtiger Unterschied zwischen der UG (haftungsbeschränkt) und der GmbH liegt bei der Einzahlung des Stammkapitals. Bei der UG (haftungsbeschränkt) darf das Mindeststammkapital von 25.000 € unterschritten werden. Somit kann die Die UG (haftungsbeschränkt) nur einem Euro Stammkapital gegründet werden.
  • Eine weiteres Merkmal bei der UG (haftungsbeschränkt) ist, dass das Mindestkapital immer als Bareinlage geleistet werden muss. Anders als bei der GmbH sind keine Sacheinlagen erlaubt. Die Eintragung in das Handelsregister darf nur erfolgen, wenn das gesamte Stammkapital sofort eingezahlt wurde. Im Gegensatz zur UG (haftungsbeschränkt) reicht bei der GmbH die Zahlung der Hälfte des Stammkapitals in Höhe von 12.500 €. Bei der GmbH das komplette Stammkapital nicht sofort notwendig.
  • Im Krisenfall muss bei einer UG D(haftungsbeschränkt) sofort eine Gesellschafterversammlung einberufen werden. Ein Krisenfall ist zum Beispiel die drohende Überschuldung der Gesellschaft. Bei der GmbH gilt dagegen eine dreiwöchige Schonfrist.
  • Bei einer UG (haftungsbeschränkt) muss die Firma den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten. Eine Abkürzung  ist nicht zulässig. Bei der GmbH darf hingegen der Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ - GmbH - abgekürzt werden.
  • Bei einer UG (haftungsbeschränkt) dürfen zum Jahresende nicht alle Gewinne ausgeschüttet werden. Es gilt die Verpflichtung ein Viertel der Jahresgewinne nach Verrechnung mit möglichen Verlusten als gesetzliche Rücklage zurückzuhalten. Haben diese Rücklagen eine Summe von 25.000 Euro erreicht, kann die UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umgewandelt werden. Diese Regelung ist etwas, das bei der Wahl der Rechtsform zu beachten ist.

Fazit:
Die UG (haftungsbeschränkt) ist aufgrund des geringen Stammkapitals für kleine Unternehmen oder Dienstleistungsanbieter eine Alternative zur GmbH. Der Gesetzgeber bezweckt mit  der UG (haftungsbeschränkt) die Vereinfachung der Gründung einer Kapitalgesellschaft. Dennoch sollte die Interessenlage eines Unternehmers immer das maßgebliche Kriterium für die Wahl der Rechtsform sein.

Die Vorteile einer UG (haftungsbeschränkt)

Die UG stellt eine existenzgründerfreundliche Variante der GmbH dar. Viele Existenzgründer entscheiden sich für eine UG, weil deren Vorteile auf der Hand liegen:

  • Der Gründer kann eine geringere Stammkapitalausstattung als bei der GmbH wählen (1,00 € bis 24.999,00 €).
  • Bei Verwendung des gesetzlich vorgesehenen Musterprotokolls können vom Gründer Kostenvorteile in Anspruch genommen werden.

Die Nachteile einer UG (haftungsbeschränkt)

Viele Existenzgründer übersehen jedoch die Nachteile und Beschränkungen, mit denen sie sich die Vorteile einer UG bei der Gründung erhofen

  • Eine UG lässt keine Sachgründung zu.
  • Zur Erhöhung des Stammkapitals müssen zwingend Rücklagen gebildet werden.
  • Die UG genießt im Geschäftsverkehr wegen der geringeren Stammkapitalausstattung geringeres Ansehen als eine GmbH und trägt ein höheres Insolvenzrisiko.
  • Sobald vom Musterprotokoll abgewichen wird, verliert die UG ihren Kostenvorteil bei der Gründung und bei späteren Änderungen.

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