Die GmbH-Sanierung in der Praxis

Die Sanierung einer GmbH

Die Sanierung einer GmbH, also die Umsetzung von Maßnahmen, die dem Erhalt der Gesellschaft dienen, erfordert von Geschäftsführern, Gesellschaftern und externen Beratern (Rechtsanwälte, Steuerberater) ein hohes Maß an Sorgfalt sowie juristischen und betriebswirtschaftlichen Sachverstand. Maßnahmen auf fast allen Ebenen müssen durchgeführt und deren Ergebnisse überwacht werden. Ein Prozess, der Erfahrung und Spezialkenntnisse voraussetzt.

In der Praxis hat sich bei der Durchführung von Sanierungen ein Vorgehen bewährt, welches auf betriebswirtschaftlichen Ansätzen beruht:

Unternehmensprofil

Die Beschreibung des Unternehmens stellt das Fundament für ein Sanierungskonzept. Das Unternehmen wird hinsichtlich seiner bisherigen Entwicklung, der rechtlichen und leistungswirtschaftlichen Verhältnisse (Verträge mit Banken, Kunden, Arbeitnehmern, etc.) und der organisatorischen Grundlagen wie die rechtliche Ausgestaltung von Beteiligungen und Mitbestimmungsrechten erfasst.

Unternehmensanalyse

Im zweiten Schritt erfolgt die Beschreibung der Ursachen für die Krise. Wier empfehlen, keine Gesamtanalyse zu erstellen, sondern Teilanalysen. So ist beispielsweise das Management, die Organisation, die Finanz- bzw. die Ertragslage, so wie die Strategie, hinsichtlich des Sortiments, Produktion, Kostenstruktur oder Vertrieb, zu analysieren.

Eine präzise Analyse ist notwendig um die richtigen Lösungsansätze zu formulieren. 

Unternehmensleitbild

In einem weiteren Schritt, nach Ermittlung des Status Quo und nach Analyse der Krisenursachen, sollte ein Unternehmensleitbild definiert werden. Vorteil ist der, dass auf diese Vision die Sanierungsmaßnahmen ausgerichtet werden. 

Zusammengefasst sollten die wesentlichen Unternehmensideen. Die Festlegung einer Vision gibt das Ziel der Sanierungsmaßnahmen.

Sanierungskonzept

Unter Berücksichtigung der Vision wird das Sanierungskonzept entwickelt. 

Berücksichtigt man die Ursachen und die Dringlichkeit bestimmter Maßnahmen, so spielt oftmals die Zuführung von Eigen- und/oder Fremdkapital eine wichtige Rolle. Die Reduzierung der Kosten ist wichtig, aber darf nicht Möglichkeiten im Vertrieb oder Marketing einschränken. Häufig reduzieren Unternehmen die Kosten so stark, dass ein Wachstum im Umsatz kaum noch erreicht werden kann. 

Auch das Abstoßen nicht betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände sind häufig eine notwendige Maßnahme. Aus leistungswirtschaftlicher Hinsicht kommen Maßnahmen zur Reorganisation des Unternehmens in Betracht.

Planentwicklung

In einem letzten Schritt sollten Finanzplan, Planbilanzen und Plan-GuVs erstellt werden, damit die Erfolgschancen der Sanierung geplant und beurteilt werden können.

Ihr Rechtsanwalt hilft

Die hier beschriebenen Schritte sind natürlich zwangsläufig schematisch. In der Praxis arbeiten die externen Berater, Gesellschafter und Unternehmensleitung zusammen um unter Berücksichtigung der rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Besonderheiten das Unternehmen neu auszurichten.

Im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen ist Höcker und Partner im Rahmen eines formalen Insolvenzverfahrens als auch außergerichtlich für alle Beteiligten tätig. Wir beraten und vertreten Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sowie sonstige Beteiligte bei der Sanierung von Unternehmen, bei Maßnahmen zur Krisenüberwindung bzw. Insolvenzvermeidung. Bei der Beratung ziehen wir fachkundige Expertenwissen aus den Bereichen Arbeitsrecht, Finanzrecht und Steuerrecht mit in unsere Überlegungen ein, sodass Sie vollumfänglich von uns betreut werden.

Ihre Ansprechpartner

Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de
 

Bernward Böker
Rechtsanwalt & Notar
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