1. Gibt es staatliche Hilfen für Unternehmen wegen Covid19/Corona?
Ob und wie die Bundesrepublik und die EU Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten helfen können, wird aktuell noch diskutiert. Einen 25 Milliarden Euro Hilfsfond für Unternehmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Einbußen durch die Pandemie hat die EU angekündigt. Die Bundesregierung plant die Anpassung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Sozialbeiträge sollen zu 100% erstattet werden und die Bezugsdauer von 12 auf 24 Monate ausgeweitet werden. Mehr Informationen gibt es auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Mehr erfahren
2. Verdienstausfall als Selbständiger und Unternehmer
Das Risiko kein Geld zu verdienen, liegt grundsätzlich beim Selbständigen und Unternehmer. Bleiben Aufträge und Einnahmen weg, trägt er das Risiko selbst. Haben Sie bereits Verträge geschlossen, die jetzt durch die Vertragspartner direkt oder indirekt wegen Covid19 gekündigt werden, ist die Lage etwas komplizierter. Man muss den Einzelfall betrachten. In Verträgen werden häufig Rücktrittsrechte und Kündigungsfristen vereinbart. Hier muss genauer geprüft werden. Wir beraten Sie gerne. Zu den Anwälten von Höcker und Partner.
3. Bekomme ich Geld, wenn eine Veranstaltung oder Messe abgesagt wurde?
Eine Branche, die von der Corona-Krise besonders betroffen ist, ist die Messe- und Veranstaltungsbranche. Alle Unternehmen und Selbständige beschäftigt die Frage, ob bei einer Absage eine Bezahlung erfolgt. Die Rechtslage ist etwas komplizierter. Zum einen spielen die geschlossenen Verträge und AGB der Veranstalter eine Rolle, zum anderen die Frage ob eine Pandemie eine höhere Gewalt ist. Wir rechnen damit, dass Unternehmer für abgesagte Veranstaltungen kein Geld bekommen.
4. Was passiert, wenn Stadt, Land oder Gesundheitsamt eine Veranstaltung absagen?
In vielen Fällen kann der Veranstalter die Mietzahlung vermutlich verweigern. Auch hier muss der Vertrag geprüft werden.
5. Zahlt meine Versicherung bei Absagen?
Es gibt Versicherungen, die auch Naturkatastrophen absichern. Epidemien und Pandemien sind in vielen Ausfall-Versicherungen nicht abgedeckt. Vermutlich wird die Versicherung nicht einspringen.
6. Krankschreibungen des Arbeitnehmers
Hier verhält es sich wie mit jeder anderen Erkrankung. Wird der Mitarbeiter wegen Corona krank geschrieben, gilt die Entgeltfortzahlung. Arbeiter zahlen maximal sechs Wochen, wenn der Mitarbeiter mindestens 4 Wochen beim Arbeitgeber beschäftigt war. Nach 6 Wochen übernimmt die Krankenkasse und zahlt das Krankengeld an den Arbeitgeber.
7. Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber?
Es besteht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Er muss über Risiken aufklären. Arbeitgeber müssen auch konkret dafür sorgen, dass ein gefahrloses Arbeiten möglich ist und das Infektionsrisiko mit Corona möglichst minimiert wird.
8. Wie sieht es bei Quarantäne wegen Corona und Lohn für Angestellte aus?
Ist der Mitarbeiter krank, zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen Krankengeld. Wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Quarantäne-Anordnung wegen Corona nicht arbeiten kann, gibt es stattdessen eine Entschädigungszahlung vom Staat. Das Infektionsschutzgesetz legt fest, dass das zuständige Gesundheitsamt Zahlungen übernimmt. Quarantäne-Anordnung kann der Arbeitgeber natürlich nicht selbst aussprechen.
9. Gibt es bei Quarantäne wegen Corona Entschädigungen für Selbständige?
Auch Selbständige erhalten Entschädigungen, wenn Sie unter Quarantäne gestellt sind. Übernommen werden Entschädigungszahlungen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Einkommens aus dem letzten Jahr. Zusätzlich werden Betriebsausgabgen (etwa die Miete von Büroräumen) in angemessener Höhe erstatten. Selbständige können im Falle einer Quarantäneanordnung beim zuständigen Gesundheitsamt Kosten stellen.