In wenigen Schritten zum abmahnungsicheren Online Shop

Höcker und Partner

Höcker und Partner sind Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare in Osnabrück. Unsere Rechstanwälte und Notare sind Experten auf Ihren Rechtsgebieten. Unsere Kompetenz: Der Mittelstand in Osnabrück

Tel: 0541/335170
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Impressum für Onlineshop

Jeder Websiete und jeder Onlineshop muss über einen Anbieterkennzeichnung, das Impressum, verfügen. Verstöße aufgrund fehlender Informationen ist ein häufiger Grund für Abmahnungen. 

Die häufigsten Abmahnunggründe sind:

  • Abkürzen des Vornamens des Betreibers
  • Fehlende Angaben zur Rechtsform
  • Fehlende Angaben zur Vertretungsbefugnis 
  • Unvollständige Kontaktangaben wie E-mail und Telefonnummer
  • Fehlende Angaben zu Registereintragung und Umsatzsteuer-ID 
  • Fehlende berufsspezifische Angaben

 

Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Eine mangelhafte Widerufsbehlerung führt regelmäßig zu Abmahnungen von Betreibern von Onlineshops. Eine Gesetztesänderrung im Jahre 2014 ist von vielen Händlern noch nicht umgesetzt worden.

Die häufigsten Abmahnfallen  im Widerrufsrecht

  • Verwenden einer veralteten Widerrufsbelehrung (Gesetzesänderung im Juni 2014)
  • Fehlerhafte Anwendung und Anpassung der zahlreichen Alternativen der neuen Widerrufsbelehrung
  • Eine Falsche Regelung zu Kosten des Widerrufs
  • Die Falsche oder fehlende Umsetzung bei Speditionslieferungen
  • Eine Falsche oder fehlende Regelungen für Teillieferung
  • Unzulässiges Einschränken des Widerrufsrechts wie die Rücknahme der Ware nur in Originalverpackung, keine unfreie Rücksendung oder der unzulässige Ausschluss für bestimmte Warenklassen

 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB sind das rechtliche Fundament bei Bestellungen im Internet. Es ist wichtig, dass Sie hier noch einfach die AGB von anderen Shops übernehmen. Es ist wichtig, dass Sie Punkte wie Zahlung und Vertragsschluss regeln. Die AGB sind die Möglichkeit sich aufzustellen, da Sie Beispielsweise durch zahlreiche Informationspflichten wie dem Fernabsatzrecht indiriekt doch auf AGB angewiesen sind.

Einige Beispiele für oft verwendete AGB-Klauseln die unwirksam sind: 

  • Die Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich bestätigt werden
  • Lieferzeiten sind unverbindlich
  • Bilder und Beschreibungen im Shop sind unverbindlich
  • Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber Verbrauchern 
  • Ersetzungsklauseln wie die Lieferung "gleichwertiger" Produkte

Um wirksam zu sein, müssen AGB den gesetzlichen Vorgaben entsprechend in den Vertrag eingebunden werden. Es ist nicht ausreichend die AGB online zu stellen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur dann wirksam, wenn;

  • der Betreiber des Onlineshops den Kunden ausdrücklich auf die AGB hinweist
  • der Kunde die Möglichkeit hat, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und der Kunde den AGB einverstanden ist. 

Eine häufig verwendete Lösung ist die Checkbox unmittelbar bevor der Kunden den Button "Kaufen" klickt. 

 

Die Checkout-Seite im Onlineshop

Bei vielen Onlineshops ist Checkout-Seite  nicht richtig umgesetzt. Die Gestaltung dieser Seite ist ein wichtiger Schritt im Bestellprozess. Rechtliche Vorschriften sollten unbedingt umgesetzt werden. 

Abmahnfallen Checkout-Seite: 

  • Falsche Beschriftung von Buttons
  • Falsche Umsetzung auf der Bestellseite
  • Fehlende Details der Ware oder des Services auf der Bestellseite

 

Lieferzeiten, Preisangaben und Versandkosten

Laut einem Urteil des OLG München dürfen die Angaben zum Liefertermin nicht zu vage sein.  "Sofort verfügbar" bedeutet dabei Lieferung innerhalb weniger Tage. Bei Waren, die nicht innerhalb von 5 Tagen lieferbar sind, muss auf eine längere Lieferzeit expliziet hingewiesen werden. Zudem sind Circa-Angaben sind nicht erlaubt.

Abmahnfallen Lieferzeiten

  • Die fehlenden Angaben zu längeren Lieferzeiten
  • Unzulässige "ca.-Angaben" bezogen auf die Lieferzeit
  • Keine Hinweise zur Berechnung der Lieferfrist

Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass Preise in Onlineshops korrekt und vollständig angezeigt werden müssen. Das Betrifft den Produktpreis, die Angabe der Umsatzsteuer und hinzu kommen Angaben zu Versand und Grundpreisen.

Abmahnfallen Preise und Versandkosten

  • Fehlender Hinweis auf anfallende Steuern wie die Umsatzsteuer
  • Keine nachvollziehbare Darstellung von Versandkosten
  • Hinweis "Versandkosten auf Anfrage"

 

Datenschutzerklärung

Jeder Onlineshop benötigt eine vollständige Datenschutzerklärung. Insbesondere für die Betreiber von Onlineshops ist der Datenschutz ein wichtiges Thema. Klare Datenschutzregeln schaffen Vertrauen und wirken sich auf direkt auf dem Umsatz aus und natürlich gibt es rechtliche Gründe die eine vollständige Datenschutzerklärung notwendig machen. Als Shopbetreiber müssen Sie Kunden bestimmte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten mitteilen. Bei Daten, die für die Abwicklung der Bestellung notwendig sind, ist eine Unterrichtung ausreichend. Bei der Weitergabe von Kundendaten ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich

Abmahnfallen beim Datenschutz

  • Keine oder unvollständige Datenschutzerklärung
  • Keine oder fehlerhafte Ausführungen zum Umgang mit Kundendaten
  • Keine Ausführungen zu externen Tools wie Google oder Facebook 
  • Eine falsche Einbindung im Shop

 

Werbung mit der Garantie und der Gewährleistung

Vielen Shopbetreibern ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht bekannt. Hinzu kommt noch ein Widerrufsrecht, das dem Kunden zusteht. In vielen Werbeaussagen werden diese Punkte häufig vermischt. Die Werbung mit gesetzlich vorgeschrieben Punkten werden gerne von der Konkuzrrenz abgemahtn. Das Problem ist, dass vielen Shopbetreibern gar nicht klar is, dass Sie mit bestimmten Klauseln wie "24 Monate Gewährleistung" werben dürfen. 

Abmahnfallen Werbung mit Garantie und der Gewährleistung

  • Es wird mit Selbstverständlichkeiten geworben. Beispiel: 24 Monate Gewährleistung
  • Es wird bei der Werbung das gesetzliche Widerrufsrecht beworben. Beispiel: 14 Tage Umtauschrecht
  • Bei Werbung mit einer Garantie fehlen vorgeschriebene Garantiebedingungen

 

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