Bankkunden werden aus Ihren Sparprogrammen gedrängt.
Die Prämiensparverträge galten lange als ein ideales Angebot für Banken um auf diese Weise langfristige Einlagen einzusammeln. Vor allem die steigenden Boni für Prämiensparverträge schlugen ausgesprochen positiv zu Buchen. Der Fall der Sparkasse Zwickau ist kein Einzelfall. Auch die Sparkasse Ulm versuchte tausende Kunden aus Ihrem Sparprogramm zu drängen, da Zinserträge teilweise mehr als drei Prozent betrugen. Viele Kunden nahmen ein alternatives Angebot an, doch einige Kunden zogen vor Gericht und bekamen grundsätzlich Recht, wobei der Fall der Sparkasse Ulm dann aber meist mit einem außergerichtlichen Vergleich endete.
Banken schreiben rote Zahlen mit Prämiensparverträgen
Die Herausforderung für die Banken liegen in den niedrigen Zinsen die dazu führen, dass es für sie immer schwieriger wir positive Erträge zu erwirtschaften. Prämiensparverträge sind für Banken mittlerweile ein Verlustgeschäft. Sie schreiben roten Zahlen. Begründet wird die Kündigung häufig mit kaufmännischen Grundsätzen, da Sparer ohne Altverträge ja benachteiligt würden. Ein weiterer Kündigungsgrund ist nach Ansicht der Banken dann gegeben, wenn der Vertragszweck erfüllt ist. Das ist dann gegeben, wenn der Kunden einmal die höchste Prämienstufe erreicht hat, was meist nach 15 Jahren der Fall ist. Deshalb bieten sie den Gekündigten dann, befristet, gut verzinsten Alternativ-Programme an.
Verbraucherzentralen raten: Klage prüfen
Wer sich darauf einlässt, fährt die Sicherheitsvariante; oft stellt sich dabei auch die Frage, wie langfristig man als Kunde mit solchen Sparverträgen geplant hat. Verbraucherschützer empfehlen jedenfalls abzuwägen, ob eine Klage Sinnvoll ist. Wir empfehlen allerdings den Klageweg nur mit juristischer Begleitung zu bestreiten. Zu berücksichtigen sind dabei zwei zentrale Fragen: Besitzt der Vertrag eine konkrete Laufzeit und gibt es Angaben zu Kündigungsklauseln?
Wenn auch Sie von Ihrer Bank die Kündigung erhalten haben und abwägen, dagegen vorzugehen, helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung weiter.