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Das Notvertretungsrecht 2023: Was Ehegatten wissen müssen!

Neue Regelungen 2023: Erfahren Sie alles über das Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen und warum eine Vorsorgevollmacht weiterhin unerlässlich ist.

Notvertretungsrecht für Ehegatten 2023: Wichtige Fakten zur Gesundheitsvorsorge

Neue Regelungen und ihre Bedeutung

Mit Beginn des Jahres 2023 wurde das Notvertretungsrecht im Bereich der Gesundheitsvorsorge neu definiert. Bei plötzlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, wie beispielsweise einem Unfall oder einem Herzinfarkt, wird die Frage dringend, wer für den Betroffenen entscheiden kann, sollte dieser nicht mehr handlungsfähig sein. Dank der Neuregelung gemäß § 1358 BGB können nun Ehegatten und eingetragene Lebenspartner in solchen Notfallsituationen entscheiden, sofern kein Vorsorgedokument vorliegt.

Konkrete Befugnisse und Möglichkeiten

Ehegatten können in medizinischen Notfällen zustimmen oder ablehnen, ob medizinische Untersuchungen und Behandlungen durchgeführt werden. Sie sind befugt, gesundheitsbezogene Verträge wie Krankenhausverträge abzuschließen, den handlungsunfähigen Partner gegenüber Ärzten zu vertreten und Ansprüche gegenüber Dritten, wie Versicherungen, geltend zu machen. Sie dürfen zudem die Krankenunterlagen des Partners einsehen.

Voraussetzungen und Grenzen des Notvertretungsrechts

Das Notvertretungsrecht beschränkt sich auf die Gesundheitsvorsorge und hat keine Befugnisse in Vermögensangelegenheiten. Es gilt für sechs Monate, vorausgesetzt, beide Ehepartner leben zusammen und es existieren keine anderen gesundheitlichen Regelungen. Bei längerer Handlungsunfähigkeit wird eine gerichtliche Betreuung notwendig.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Unverzichtbare Dokumente

Trotz des Nutzens des Notvertretungsrechts ersetzt es nicht Vorsorge- oder Generalvollmachten. Um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden, sind diese Dokumente, sowie eine Patientenverfügung, entscheidend. Es wird empfohlen, auch den Hausarzt darüber zu informieren.

Widerspruch gegen das automatische Notvertretungsrecht

Ehepartner können das automatische Notvertretungsrecht ablehnen, indem sie schriftlich Widerspruch einlegen. Dieser kann beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.


Weitere Informationen und Beratung

Bei weiteren Fragen oder einer ausführlichen Beratung empfehlen wir Ihnen, einen Notar zu konsultieren.