Insolvenzrecht

Insolvenzrecht Osnabrück

Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

Ein Schwerpunkt der Kanzlei Höcker und Partner ist das Insolvenzrecht. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte Bernward Böker Karl-Wilhelm Höcker vertreten Geschäftsführer, Gläubiger, Schuldner und Drittschuldner, auch gegenüber Insolvenzverwaltern.

Unsere Tätigkeit besteht in erster Linie in der Beratung und Vertretung als:
  • Drittschuldner, bei der Abwehr von Anfechtungs-, Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüchen des Insolvenzverwalters.
  • Schuldner (Person) zum Beispiel bei der Durchführung einer persönlichen Regel- oder Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung.
  • Schuldner (GmbH, eG, e.V.) zur Abwendung oder Durchführung einer Insolvenz. Ein Insolvenzverfahren muss bei rechtzeitiger Antragstellung nicht das Ende des Unternehmens sein; es bietet auch Möglichkeiten zur Restrukturierung.
  • Geschäftsführer oder Vorstand in der Insolvenz der geführten Gesellschaft über Rechte und Pflichten und zur Vermeidung von Strafbarkeit und persönlicher Haftung. 
  • Gläubiger wie zum Beispiel ehemalige Geschäftspartner, Lieferanten oder Arbeitnehmer, bei Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren und der Durchsetzung von Forderungen gegen einen Schuldner.
  • Geschäftspartner des Insolvenzverwalters, bei Verhandlungen oder Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwalter/inne/n über Teile der Insolvenzmasse.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Allgemeine Insolvenzberatung
  • Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter
  • Anfechtungsprozesse
  • Beratung bei einer Unternehmensinsolvenz
  • Beratung bei einer Privatinsolvenz

Ihre Ansprechpartner

Karl-Wilhelm Höcker
Rechtsanwalt & Notar a.D.
E-Mail: hoecker@hoecker-partner.de
Bernward Böker
Rechtsanwalt & Notar
E-Mail: boeker@hoecker-partner.de

Unsere Kompetenzen

Beratung bei einer Unternehmensinsolvenz

  • Beratung bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Ihres Unternehmens
  • Insolvenz- und Sanierungspläne für Ihr Unternehmen nach §§ 217 ff InsO
  • Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
  • Beratung in Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren nach den §§ 270 ff InsO
  • Vertretung Ihrer Interesse beim Gläubigerausschuss 
  • Beratung der Geschäftsführung zur Vermeidung von Haftungs- und strafrechtlichen Risiken
  • Abwehr von Haftungsansprüchen,  Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Begleitung bei der Insolvenzantragstellung und im Insolvenzerfahren
  • Durchsetzung von Ansprüchen während eines Insolvenzverfahren
  • Rechtliche Begleitung der laufenden Vertragsbeziehung

Beratung bei einer Privatinsolvenz

Wir beraten Sie, wenn Sie finanziell in Schwierigkeiten gekommen sind. Unsere Stärken liegen darin, mit Gläubigern eine Regelung zu finden, um Sie aus der Schuldenfalle zu befreien. 

  • Verhandlungen mit Gläubigern über eine Stundung, Ratenzahlung oder den (Teil-) Erlass von Verbindlichkeiten
  • Begleitung bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Erstellung eines Schuldenbereinigungsplanes
  • Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen des amtlichen Insolvenzantragformulares
  • Vertretung gegenüber Gläubigern die einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt haben
  • Vetretung gegenüber einzelnen Gläubigern, die beantragt haben,  dass ihre Forderung von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein soll

Die Privatinsolvenz

Der Begriff Privatinsolvenz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die gerichtliche Schuldenregulierung, wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. In diesem Fall wird in Deutschland ein Verbraucherinsolvenzverfahren.

Die wichtigsten Punkte einer Privatinsolvenz

- Die Privatinsolvenz – oder Verbraucherinsolvenz – befreit Sie in 3, 5 oder höchstens 6 Jahren von allen Schulden. Sie geben einen Teil Ihrer Einkünfte ab und werden nach maximal sechs Jahren schuldenfrei.
- Für den Erfolg der Privatinsolvenz ist egal, wie hoch Ihre Schulden sind oder wie viele Gläubiger Sie haben.
- Die Anmeldung der Privatinsolvenz bedeutet einen sofortigen Schutz vor Zwangsvollstreckungen

Die Ziele einer Privatinsolvenz

Die beiden wichtigsten Ziele eines Privatinsolvenzverfahrens sind die Befreiung von allen Schulden und ein sofortiger Pfändungsschutz.
Die Restschuldbefreiung tritt innerhalb von:
- 3 Jahren - bei Tilgung von 35% der Schulden und Verfahrenskosten
- 5 Jahre - bei Tragung der Verfahrenkosten
- oder höchstens 6 Jahren - vollkommen unabhängig von jeglicher Schuldenrückzahlung
nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein.

Sie haben noch offene Fragen?

Tel: 0541 335170
E-Mail: info@hoecker-partner.de

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung