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Mythos Erbunwürdigkeit: Nicht alles führt zum Verlust des Erbanspruchs

Ein heftiger Streit, ein zerbrochenes Verhältnis – reicht das schon, um das Erbrecht zu verlieren? Hier klären wir auf, was wirklich hinter dem Begriff "Erbunwürdigkeit" steckt.

Mythos Erbunwürdigkeit: Nicht alles führt zum Verlust des Erbanspruchs

Es gibt zahlreiche Missverständnisse über die Erbunwürdigkeit. Nicht jede Entscheidung, die den Eltern missfällt, wie der Abbruch einer Ausbildung oder die Heirat einer nicht genehmigten Person, führt zur Erbunwürdigkeit. Der Gesetzgeber hat dafür sehr klare und hohe Hürden definiert.

Klare Kriterien: Wann wird man als erbunwürdig betrachtet?

Nur ernsthafte Vergehen, wie,das Verhindern der Erstellung eines Testamentes durch Täuschung oder Drohung und bestimmte Urkundsdelikte in Bezug auf Testamente, können zur Erbunwürdigkeit führen. Dabei müssen diese Handlungen vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft erfolgt sein, auch wenn keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt.

Gibt es eine Rückkehr? Möglichkeiten, die Erbunwürdigkeit aufzuheben

Ja, es gibt Umstände, unter denen die Erbunwürdigkeit nicht mehr berücksichtigt wird. Zum Beispiel, wenn der Erblasser dem Betroffenen verziehen hat oder wenn das manipulierte Testament vor dem Erbfall unwirksam wurde.

Automatische Erbunwürdigkeit? Nicht unbedingt!

Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Erbunwürdigkeit nicht automatisch wirksam. Eine Anfechtungsklage muss vor Gericht eingereicht werden, um zu verhindern, dass die als erbunwürdig betrachtete Person erbt. Hierbei können nur Miterben oder Personen, die durch die Erbunwürdigkeit eines anderen selbst Erben würden, klagen.
 

Im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen.

Bevor Sie handeln oder Entscheidungen treffen, sollten Sie sich professionell durch unsere Notare beraten lassen. Bleiben Sie immer informiert und lassen Sie sich nicht von Missverständnissen leiten. Das Erbrecht ist komplex – und es lohnt sich, genau Bescheid zu wissen.